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Pressemeldung 04/05

15.03.2005

EC-Karte und Chipkartenlesegerät schützen Kids vor Pornographie im Internet

Jugendschutz setzt auf IT-Technologie


Furtwangen , 16.03.2005 Chipkarten werden künftig unsere Jugend schützen, kündigt das Aktionsbündnis GeldKarte an. Denn der Erwerb von Zigaretten oder der Besuch von Internetseiten „nur für Erwachsene“ soll spätestens ab dem Jahr 2007 garantiert nur noch jenen erlaubt sein, die auch 16 bzw. 18 Jahre als sind. Das schreibt das aktuelle Jugendschutzgesetz vor. Sichergestellt wird dies beispielsweise dadurch, das Zigaretten nur noch mit der GeldKarte am Automaten gezogen werden können. Damit sind die Zeiten endgültig vorbei, in denen Kinder und Jugendliche mit ein paar Euros an die schädlichen Glimmstängel kommen. Sind die Kids noch keine 16, erhalten diese eine entsprechende Meldung über die Automatenanzeige und bekommen keine Tabakwaren.

 

Damit der Jugendschutz demnächst reibungslos klappt, sind bereits rund 30 Millionen aller EC- und Bankkarten mit einem „Jugendschutzmerkmal“ ausgestattet worden. „Dieses Merkmal übernimmt zwei Funktionen: den gesetzeskonformen Nachweis des Alters im Internet und an Zigaretten-automaten,“ erklärt Carsten Sommer, Geschäftsführer von REINER SCT und Mitglied des Aktionsbündnisses GeldKarte.

 

Über das auf dem Chip gespeicherte Geburtsdatum wird der Berechtigungsstatus ermittelt und je nach Ergebnis der Zugang freigegeben oder verweigert. Die GeldKarte zur Überprüfung des Alters ist sicher und anonym: Das Altersmerkmal wird verschlüsselt im Chip gespeichert. Bei der Abfrage des Merkmals werden keine Daten im Automaten oder im Internet gespeichert.

 

Um das Jugendschutzmerkmal im Internet überprüfen zu können, benötigt man demnächst ein Chipkartenlesegerät. Denn wenn jemand künftig eine jugendgeschützte Website aufrufen will, schaltet sich zunächst das sog. Altersverifikationssystem (AVS) ein und verlangt eine Altersprüfung. Diese besteht man unkompliziert, indem man die entsprechende Chipkarte in das passende Kartenlesegerät schiebt. Wer als volljährig identifiziert wurde, erhält Zugang auf die gewünschte Website.

 

Besonders sicher und von der deutschen Kreditwirtschaft auch für GeldKarte-Zahlungen zugelassen sind Chipkartenlesegeräte (Sicherheitsklasse 3), die hier zum Einsatz kommen. Diese verfügen über eine Tastatur und ein Display und ermöglichen die direkte Kommunikation zwischen Chipkarte und Kartenleser. Der PC bleibt außen vor und bleibt vor Viren, Trojanern und Würmern geschützt. „Wir sind von dem neuen Reglement zum Schutz der Jugend überzeugt und freuen uns, von Anfang an das Projekt zu unterstützen“, sagt Carsten Sommer.

 

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