timeCard AU
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird
Arbeitgebern eine Möglichkeit bereitgestellt, die AU digital von den
Krankenkassen abzurufen. Das ist auch notwendig, denn ab 1. Januar 2023 ist
der digitale Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Pflicht. Die
timeCard bietet eine
Schnittstelle an, damit auf die digitale AU direkt zugegriefen werden
kann.