Ab 1. Januar 2023 ist der digitale Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Die timeCard ermöglicht den direkten Zugriff über eine entsprechende Schnittstelle.

Chronik - timeCard AU
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Ab 1. Januar 2023 ist der digitale Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Die timeCard ermöglicht den direkten Zugriff über eine entsprechende Schnittstelle.
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