Werden Sie jetzt digitaler Vorreiter

Behörden digitalisieren – Qualifizierte Signaturen und Siegel für die öffentliche Verwaltung.

Das sollten Sie wissen

Diese Gründe sprechen für die Digitalisierung für Behörden

Die Digitalisierung bietet Behörden die Möglichkeit, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren, effizienter zu arbeiten und den Bürgern einen besseren Service zu bieten. Sie hat das Potenzial, die Verwaltung transparenter und effektiver zu gestalten und somit das Vertrauen der Bürger in die Behörden zu stärken.

Effizienzsteigerung

Durch den Einsatz digitaler Technologien können bürokratische Abläufe automatisiert und beschleunigt werden. Dies führt zu einer effizienteren Verwaltung und kürzeren Bearbeitungszeiten.

Kostenersparnis

Durch die Digitalisierung können Behörden Kosten einsparen, z.B. durch den Wegfall von Papier und Druckkosten. Zudem können Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden, sodass weniger Personal benötigt wird.

Datenanalyse

Durch die Digitalisierung können Behörden große Mengen an Daten erfassen und analysieren. Diese Datenanalyse ermöglicht es, fundierte Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen gezielt zu planen und umzusetzen.

Verbesserte Servicequalität

Die Digitalisierung ermöglicht es Behörden, ihre Dienstleistungen schneller und einfacher zugänglich zu machen. Bürger können Behördengänge online erledigen und Dokumente elektronisch einreichen. Dies trägt zu einer verbesserten Servicequalität und Kundenzufriedenheit bei.

Transparenz und Bürgernähe

Durch Online-Portale und digitale Kommunikationsmittel können Behörden transparenter und näher am Bürger agieren. Informationen und Unterlagen können jederzeit und von überall abgerufen werden, was zu einer größeren Transparenz und Kommunikation führt.

Sicherheit und Datenschutz

Behörden sind durch moderne Sicherheitsstandards besser vor Datenverlust und unautorisierten Zugriffen geschützt. Gleichzeitig werden auch Datenschutzanforderungen berücksichtigt, um die sensiblen Daten der Bürger zu schützen.

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Signaturkarten - sicher qualifiziert unterschreiben

Um die Signaturkarte verwenden zu können brauchen Sie zunächst einen Chipkartenleser. Zum Beispiel den  cyberJack® one, cyberJack® RFID komfort oder den cyberJack® RFID standard.

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Der rechtliche Rahmen

Gegenüberstellung elektronische Signaturen vs. elektronische Siegel

Signatur

für natürliche Personen

Siegel

für juristische Personen

Anwendungen

So nutzen unsere Behördenkunden elektronische Signaturen

Die elektronische Signatur bietet Behördenkunden zahlreiche Vorteile. Zum einen ermöglicht sie eine schnelle und effiziente Abwicklung von Geschäftsprozessen, da Dokumente digital signiert und somit rechtsgültig elektronisch versendet werden können.

Zum anderen sorgt die elektronische Signatur für mehr Sicherheit und Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen Daten, da die Identität des Unterzeichners eindeutig nachgewiesen wird und Manipulationen des Dokuments ausgeschlossen werden können.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie alles rund um das Thema Digitalisierung in Behörden

Eine elektronische Signatur ist eine digitale Methode, um die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente sicherzustellen.

Elektronische Signaturen für Behörden werden in Deutschland durch das Signaturgesetz (SigG) und die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union geregelt.

Eine einfache elektronische Signatur dient lediglich zur Identifikation des Absenders, während eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Während mit elektronischen Signaturen eine Willenserklärung abgegeben werden kann, dient das elektronische Siegel einer Institution als Herkunftsnachweis.

Elektronische Signaturen ermöglichen eine effiziente und sichere Kommunikation, sparen Zeit und Kosten für die Verarbeitung von Dokumenten und vereinfachen Verwaltungsprozesse.

Um die Signaturkarte verwenden zu können brauchen Sie zunächst einen Chipkartenleser. Zum Beispiel den cyberJack® RFID komfort, cyberJack® one oder den cyberJack® RFID standard.

Elektronische Signaturen für Behörden sollten verschlüsselt, manipulationssicher und eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Ja, jede Behörde kann elektronische Signaturen verwenden, sofern sie die rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen erfüllt

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