Der Mindestlohn ist da!

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft. Demnach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigte mit mindestens 8,50 Euro je Zeitstunde entlohnen. 

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße geahndet!

 

 

In welchen Branchen muss die Arbeitszeit aufgeschrieben werden?

Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen:

  • das Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Speditions-, Transport und Logistikbereich
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft

Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

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