EuGH verpflichtet zu vollständiger Zeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am heutigen Dienstag, 14. Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet, reiche es nicht aus, nur Überstunden aufzuzeichnen. Das heutige Urteil stärkt nach Auffassung des EuGH die Rechte von Arbeitnehmern. Demnach würde ein Instrument zur Zeiterfassung es erleichtern, nachzuweisen, wenn Rechte verletzt würden. Nach deutschem Recht schreibt das Arbeitszeitgesetz bislang lediglich vor, dass Überstunden, die über die werktägliche Arbeitszeit hinaus gehen, aufgezeichnet werden müssen. Laut EuGH sei es nun Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.

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