Arbeitszeiterfassung jetzt für alle?

Ein Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt es ein deutsches Arbeitsgerichtsurteil.

Direkt aus Artikel 31 Absatz 2 der Europäischen Grundrechte-Charte ergebe sich die Pflicht zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems der Arbeitszeiterfassung, so entscheid vor kurzem das Arbeitsgericht Emden.

Worum ging es in dem Fall?

Direktlink:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitszeiterfassung-jetzt-fuer-alle-article21756766.html

 

Quelle: www.n-tv.de

 


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