Darf jeder Arbeitgeber eine Zeiterfassung einführen?

Obwohl Stempelkarten und Stechuhren in den meisten Unternehmen der Vergangenheit angehören, ist die Zeiterfassung in vielen Betrieben noch ein Thema. 

Heute erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit zumeist über spezielle Software. Aber darf denn jeder Arbeitgeber eine solche Zeiterfassung einführen? Wie sind die Regeln?

"Teilweise müssen Arbeitgeber sogar eine Regelung zur Zeiterfassung treffen", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Roland Gross in Leipzig. Vor allem, die Unternehmen, die an Mindestlohntarifvertragsregelung teilnehmen. Für diese Betriebe ist es eine Vorschrift, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Angestellten aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss, damit die Einhaltung der Tarife jederzeit überprüft werden kann. 

Die Einführung einer Zeiterfassung liegt im Direktionsrecht des Arbeitgeber, was bedeutet, dass er bestimmen kann, ob und wie seine Angestellten künftig ihre Arbeitszeiten dokumentieren müssen. Allerdings verfügt Betriebsrat über ein Mitbestimmungsrecht, z. B. darüber, wie die Zeiterfassung im Detail ausgestaltet sein muss.

 

Quelle: t-online.de / Nachrichtenagentur dpa

 

Direktlink: https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_85652868/darf-jeder-arbeitgeber-eine-zeiterfassung-einfuehren-.html?fbclid=IwAR3eXP55QQ7Y-6koed0gHcHDRSCQ_CJvkr0-zfzkyHOVJEWAj0W02GK54sg

 

 


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