Elektronische Arbeitszeiterfassung – droht Arbeitgebern neues Ungemach über die Mitbestimmung des Betriebsrats?

Die Entscheidung des EuGH über die Einführung eines objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem wurde bis jetzt durch den deutschen Gesetzgeber nicht in nationales Recht umgesetzt. Denn die Entscheidung des EuGH hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitszeitmodellen, weil mit einer Erfassung der Arbeitszeit wird diese quasi "sichtbar" und wirkt auf der Vergütungsebene aus. Nicht jeder Arbeitgeber will eine solche Arbeitszeiterfassung, die manchen Betriebsräte schon. Die Forderungen der Betriebsräte konnten bis jetzt von unwilligen Arbeitgebern zurückgewiesen werden, was sich nun ändern könnte.

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Quelle: EFAR, www.efarbeitsrecht.net


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