EuGH erläutert Begriff „Arbeitszeit“ für Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft

Wenn ein Reserve-Feuerwehrmann die Rufbereitschaft leistet und während dessen noch eine vom Arbeitgeber genehmigte selbständige berufliche Tätigkeit ausübt, aber im Fall eines Notrufs innerhalb einer maximalen Frist von 10 Minuten seine Dienstwache erreichen muss - gilt diese Bereitschaftszeit auch als "Arbeitszeit" im Sinne der Arbeitsrichtlinie?

Dies klärt nun der EuGH.

Direktlink:https://efarbeitsrecht.net/eugh-erlaeutert-begriff-arbeitszeit-fuer-bereitschaftszeit-in-form-von-rufbereitschaft/

 

Quelle: EFAR, www.efarbeitsrecht.net


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