LAG Köln: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Mitarbeiters im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein ärztliches Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Er ist in dem Fall arbeitsunfähig. Dies hat das LAG Köln mit Urteil vom 12.04.2021 entschieden.

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Quelle: www.efarbeitsrecht.net


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