Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne: Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?

Seit dem 1.1.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde und wird, laut Mindestlohngesetz, alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung im Oktober per Verordnung gefolgt. 

Zum 01. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro und zum 01. Januar 2020 - auf 9,35 Euro.

Allerdings gelten weiterhin die Einschränkungen, für welche Gruppen der Mindestlohn nicht gilt:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildene - unabhängig von ihrem Alter - im Rahmen der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten in Rahmen der verpflichtenden im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen
  • ehrenamtliche Tätige

 

Eine Übergangsfrist, die für die Tarifverträge galt, wessen Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsahen, ist inzwischen abgelaufen. Dies bedeutet, dass 2019 in keiner Branche weniger gezahlt werden darf als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

 

Quelle: DGV Deutscher Gewerkschaftsbund

 

Direktlink: https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019

 

 


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