Oberste Arbeitsrichterin findet Arbeitszeiterfassung richtig

Im Mai 2019 sorgte ein Urteil des EuGH, in dem die Luxemburger Richter die verbindliche Dokumentation der Arbeitszeiten vorschrieben, bekanntlich für Aufregung. 
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht die Regelung entspannt: Die meisten Arbeitgeber hätten doch schon ein Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt.

Sie kündigte auch an, dass im Jahr 2020 weitere Sachverhalte wie Entgelttransparenz, Auskunftsanspruch des Mitarbeiters etc. geprüft werden.

 

Quelle: www.faz.net

 

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