Kommando zurück – vorerst doch keine Änderung der Darlegungslast im Überstundenprozess

Heute vor genau 2 Jahren sorgte der EuGH mit seinem Urteil für ein Aufsehen im Arbeitsrecht, in dem er für die Arbeitszeiterfassung ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" forderte. 

Zwei weitere Urteile der Arbeitsgerichte im 2020 nahmen den Urteil des EuGH zum Anlass für die eigenen Rechtsprechungen.

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Quelle: www.pwwl.de


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