Vergütung: Ärztlicher Hintergrunddienst als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Ein Kläger (Oberarzt) leistet im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses, auf das der TV-Ärzte/TdL Anwendung findet, außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit sog. Hintergrunddienste. Während dieser Zeit ist er verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein.

Der Kläger meinte, die Hintergrunddienste seien aufgrund der mit ihnen verbundenen Beschränkungen sowie der Anzahl und des zeitlichen Umfangs der tatsächlichen Inanspruchnahmen Bereitschaftsdienst und als solcher zu vergüten.

Hatte die Revision der Beklagten vor dem BAG Erfolg?

Direktlink: https://efarbeitsrecht.net/verguetung-aerztlicher-hintergrunddienst-als-rufbereitschaft-oder-bereitschaftsdienst/

 

Quelle: www.efarbeitsrecht.net

 


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