Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung - was das für Arbeitgeber heißt

Der Grundsatzurteil des EuGH bringt in zahlreichen Unternehmen nachhaltige Veränderungen in Organisation und Verwaltung mit sich, vor allem, im produzierenden Gewerbe. 

Das EuGH Urteil gibt vorerst die Richtung vor. Die konkrete Gestaltung der Umsetzung oder Festlegung von Einschränkungen z. B. bei spezifischen Arbeitsmodellen oder Unternehmensgrößen erfolgt in den einzelnen Mitgliedsstaaten. 

Tatsächlich ließ sich jedoch die Pflicht der Arbeitgeber die Arbeitszeiten zu dokumentieren schon aus dem allgemeinen Mindestlohngesetz ableiten.

In Anbetracht der neuen Arbeitsmodellen wie z. B. "New Work", die eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen stimmige Integration von Arbeit und Beruf anstrebt, ist die Zeiterfassung ein wichtiges Element dieses Prozesses. Der Sinn der Zeiterfassung dabei ist, nicht die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu kontrollieren, sondern vielmehr die Arbeitsaufwände für die Wirtschaftlichkeit von Abläufen nachzuvollziehen und auswertbar zu machen, personelle Ressourcen zu planen, und zu helfen, rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.

 

Quelle: www.maschinenmarkt.vogel.de

 

Direktlink: https://www.maschinenmarkt.vogel.de/verpflichtung-zur-arbeitszeiterfassung-was-das-fuer-arbeitgeber-heisst-a-861145/?fbclid=IwAR3LqrvDlbWc4XOX0ZG1Mu-j67SuV-Y5pT73anNN-qyUuxC6aQkhwt8RNIM

 

 


<- Zur Übersicht