Wenn die Zeit knapp wird

Seit dem Urteil des EuGH besteht Streit, ob sich nun aus dem Urteil ein unmittelbarer Handlungsbedarf für Arbeitgeber ergibt oder nicht. Viele verstanden das Urteile als Handlungsverpflichtung. Andere sahen bereits nach dem Urteil die Gefahr des reinen Abwartens. Durch die Urteile des Arbeitsgerichts Emden vom 20. Februar und vom 24. September 2020 ging der Streit in die nächste Runde. 

Handlungsbedarf oder Abwarten: Was nun?

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Quelle: www.haufe.de

 


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