Signatur D-Trust Card 5.1 M100

Signatur D-Trust Card 5.1 M100

Stapelsignatur-Karte (ECC-Schlüssel)

  • Bis zu 100 QES pro PIN-Eingabe
  • Mit ECC-Verfahren
  • Für natürliche Personen
  • Nutzung am Arbeitsplatz
  • 3 Jahre gültig

Wichtiger Hinweis: Neues Produkt – bitte Kompatibilität mit genutzter Anwendungssoftware sicherstellen!

 

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Produktbeschreibung Signatur D-Trust Card 5.1 M100 - Stapelsignatur-Karte (ECC-Schlüssel)

  • Bis zu 100 QES pro PIN-Eingabe
  • Mit ECC-Verfahren
  • Für natürliche Personen
  • Nutzung am Arbeitsplatz
  • 3 Jahre gültig

Features

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Häufig gestellte Fragen

Unternehmen profitieren von der Sicherheit und Zeitersparnis durch digitale Signaturen. Arbeitsprozesse werden optimiert und Dokumente können fälschungssicher und rechtskräftig unterzeichnet werden. Darüber hinaus ermöglichen digitale Signaturen eine schnellere Abwicklung von Geschäftstransaktionen und tragen zur Verbesserung der Geschäftseffizienz bei. Die Implementierung digitaler Signaturen unterstützt Unternehmen dabei, wettbewerbsfähig zu bleiben und den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.


Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards und besitzt rechtlich die gleiche Gültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift. Das Schriftformerfordernis wird erfüllt. Dadurch sind digitale Unterschriften rechtlich bindend und können vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, um die Gültigkeit von Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten zu bestätigen.


Die Nutzung elektronischer Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung trägt zur Effizienzsteigerung im E-Government bei und ermöglicht eine Modernisierung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Signaturkarten spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von einem elektronischen Dokumentenaustausch zwischen Bürgern, Unternehmen und staatlichen Stellen.


Digitale Signaturen bieten eine höhere Sicherheit dank komplexer Schlüsseltechnologien, die die Authentizität des Unterzeichners und die Integrität des Dokuments sicherstellen. Im Vergleich zu herkömmlichen Unterschriften sind bei digitalen Signaturen Fälschungen transparent erkennbar. So bieten die Signaturen einen effektiveren Schutz vor Betrug und Manipulation. Die rechtliche Anerkennung von digitalen Signaturen als gleichwertig mit handschriftlichen Unterschriften stärkt zusätzlich ihre Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit. Daher sind sie ideal für Personen, die im Berufsalltag rechtlich bindende Unterschriften digital leisten müssen. 


Die Begriffe digitale Signatur und elektronische Unterschrift werden oft Synonym verwendet. Rechtlich erfüllen beide aber unterschiedliche Niveaus. Während die digitale Signatur – in Form der qualifizierten elektronischen Signatur – die Echtheit und Integrität eines Dokuments gewährleistet und seine Fälschungssicherheit bestätigt, belegt eine elektronische Unterschrift z. B. auf einem einfachen Signaturniveau lediglich die Zustimmung der unterzeichnenden Person zu einem Dokument und bringt keine besondere Rechtssicherheit mit sich. Digitale Signaturen basieren auf komplexen Schlüsseltechnologien und sind rechtlich bindend, während elektronische Unterschriften weniger Sicherheit bieten und nur informelle Zustimmung signalisieren.


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