timeCard AU Jahreslizenz für 10 Mitarbeiter

timeCard AU Jahreslizenz für 10 Mitarbeiter

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Produktbeschreibung für timeCard AU - Basisversion

Mit der timeCard AU als Ergänzung zu Ihrer timeCard Zeiterfassung rufen Sie automatisiert elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab. Ohne lästige Umwege über Ihren Steuerberater erhalten Sie zeitnah Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten und das in Ihrem täglich genutzten System. Ebenfalls können Sie Arbeitsunfähigkeiten Ihrer privat versicherten Arbeitnehmer manuell verwalten und hinterlegen. Mit individuellen Einstellungen, z.B. wann eine Krankmeldung vorliegen muss, können Sie die automatischen Abfragen individuell gestalten.

  • Zertifiziert durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung – ITSG
  • Anlegen und Verwalten von Krankmeldungen
  • Automatisiertes Abfragen von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
  • Verwalten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für privatversicherte Arbeitnehmer
  • Individuelle Abfrageregelungen über globale oder personenbezogene Einstellungen
  • Gesonderte Verwaltungsoberfläche zur Konfiguration der Schnittstelle
  • Revisionssicherheit durch gesonderte Datenbank
  • Erweiterung zur timeCard Zeiterfassung*

*Bitte beachten Sie: Die timeCard AU ist eine Erweiterung für die timeCard Zeiterfassung und kann nicht eigenständig genutzt werden. Insbesondere gelten hier auch die Systemvoraussetzungen der timeCard Zeiterfassung.

Features

Keine Case Studies zu diesem Produkt vorhanden

Häufig gestellte Fragen

Transparenz und Sicherheit: Arbeitgeber sind mit einer digitalen Zeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen und somit besteht nicht die Gefahr, das Arbeitnehmerschutz- und Arbeitsgesetz zu verletzen.


Ja, die eAU ist rechtsverbindlich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtlich gleichwertig mit der herkömmlichen papierbasierten AU-Bescheinigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die eAU anzuerkennen und entsprechend zu handeln.


Mittlerweile unterstützen nahezu alle Krankenkassen in Deutschland die eAU. Es empfiehlt sich dennoch, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob sie bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren und welche Möglichkeiten zur Beantragung angeboten werden.


Durch den Erwerb von Hardware wie Terminals, Karten und Transponder können einmalig weitere Kosten anfallen. Ob Sie nach der Installation für die Pflege der Software und Updates mit Ihrem REINER SCT Partner einen Service Vertrag abschließen, bleibt Ihnen überlassen.


Die Verwendung von eAU bietet mehrere Vorteile. Erstens ermöglicht sie eine schnellere und effizientere Kommunikation zwischen Ärzten und Arbeitgebern, da die AU-Bescheinigung sofort digital übermittelt werden kann. Zweitens reduziert sie den Verwaltungsaufwand, da keine physischen Dokumente mehr verwaltet werden müssen. Darüber hinaus ermöglicht sie auch eine bessere Nachverfolgung der Arbeitsunfähigkeiten und Auswertung von Statistiken.


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