Bei Interesse am Produkt füllen Sie bitte das Anfragsformular aus.
Mit der timeCard AU als Ergänzung zu Ihrer timeCard Zeiterfassung rufen Sie automatisiert elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab. Ohne lästige Umwege über Ihren Steuerberater erhalten Sie zeitnah Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten und das in Ihrem täglich genutzten System. Ebenfalls können Sie Arbeitsunfähigkeiten Ihrer privat versicherten Arbeitnehmer manuell verwalten und hinterlegen. Mit individuellen Einstellungen, z.B. wann eine Krankmeldung vorliegen muss, können Sie die automatischen Abfragen individuell gestalten.
*Bitte beachten Sie: Die timeCard AU ist eine Erweiterung für die timeCard Zeiterfassung und kann nicht eigenständig genutzt werden. Insbesondere gelten hier auch die Systemvoraussetzungen der timeCard Zeiterfassung.
Ja. timeCard bietet Ihnen die Möglichkeit, Personalstammdaten zu übernehmen.
Sie selbst vergeben die Rechte, wer in timeCard welche Art von Zugriff hat. Auch wer was bearbeiten darf und wer was sehen darf können Sie nach Ihren Vorgaben einrichten. Diese Rechte können sehr individuell definiert und vergeben werden.
Ein Zeiterfassungssystem stellt mindestens die Möglichkeit, Arbeitszeiten digital zu erfassen. Zusätzlich gibt es die Features:
Zeiterfassungssysteme sind in diesen Kategorien erhältlich:
Mit einer modernen Zeiterfassung können die Mitarbeiter auf verschiedenen Wegen Ihre Kommen- und Gehen-Buchungen vornehmen.
Der Vorteil der Weblösung und der App: Sie sind ortsunabhängig und jederzeit verfügbar, so auch im Homeoffice. Projekte und Anträge können genauso auf diese Arten angelegt, gebucht und gestellt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.
Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen