Nicht bestellbar - timeCard AU Jahreslizenz für 250 Mitarbeiter
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Mit der timeCard AU als Ergänzung zu Ihrer timeCard Zeiterfassung rufen Sie automatisiert elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab. Ohne lästige Umwege über Ihren Steuerberater erhalten Sie zeitnah Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten und das in Ihrem täglich genutzten System. Ebenfalls können Sie Arbeitsunfähigkeiten Ihrer privat versicherten Arbeitnehmer manuell verwalten und hinterlegen. Mit individuellen Einstellungen, z.B. wann eine Krankmeldung vorliegen muss, können Sie die automatischen Abfragen individuell gestalten.
*Bitte beachten Sie: Die timeCard AU ist eine Erweiterung für die timeCard Zeiterfassung und kann nicht eigenständig genutzt werden. Insbesondere gelten hier auch die Systemvoraussetzungen der timeCard Zeiterfassung.
Durch den Erwerb von Hardware wie Terminals, Karten und Transponder können einmalig weitere Kosten anfallen. Ob Sie nach der Installation für die Pflege der Software und Updates mit Ihrem REINER SCT Partner einen Service Vertrag abschließen, bleibt Ihnen überlassen.
timeCard unterstützt alle gängigen Browser wie beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari. Wir empfehlen Ihnen den Browser Google Chrome für die Webanwendung von timeCard.
Transparenz und Sicherheit: Arbeitgeber sind mit einer digitalen Zeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen und somit besteht nicht die Gefahr, das Arbeitnehmerschutz- und Arbeitsgesetz zu verletzen.
Natürlich. Mit timeCard gehts im Handumdrehen. Über den Schichtplanungsassistenten planen Sie wechselnde Schichtmodelle ganz einfach beliebig viele Jahre im Voraus. Dank dem Schichtplanungsassistenten lassen sich auch komplexe Schichtmodelle einfach abbilden. Der Clou: Wenn Mitarbeiter ihre Schicht mit anderen tauschen, erkennt die Software für Arbeitszeiterfassung das und korrigiert den Schichtplan entsprechend. So können Sie sicher sein, dass alle Daten immer topaktuell sind
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.
Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)
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