Nicht bestellbar - timeCard AU Jahreslizenz für 500 Mitarbeiter
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Mit der timeCard AU als Ergänzung zu Ihrer timeCard Zeiterfassung rufen Sie automatisiert elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) Ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter bei den zuständigen Krankenkassen ab. Ohne lästige Umwege über Ihren Steuerberater erhalten Sie zeitnah Rückmeldung zu den gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten und das in Ihrem täglich genutzten System. Ebenfalls können Sie Arbeitsunfähigkeiten Ihrer privat versicherten Arbeitnehmer manuell verwalten und hinterlegen. Mit individuellen Einstellungen, z.B. wann eine Krankmeldung vorliegen muss, können Sie die automatischen Abfragen individuell gestalten.
*Bitte beachten Sie: Die timeCard AU ist eine Erweiterung für die timeCard Zeiterfassung und kann nicht eigenständig genutzt werden. Insbesondere gelten hier auch die Systemvoraussetzungen der timeCard Zeiterfassung.
Transparenz und Sicherheit: Arbeitgeber sind mit einer digitalen Zeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen und somit besteht nicht die Gefahr, das Arbeitnehmerschutz- und Arbeitsgesetz zu verletzen.
Für Unternehmen ist es wichtig, auf die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Arbeitszeiterfassung zu achten. Höchstarbeitszeit, Tagesarbeit und evtl. Abendarbeit etc. müssen dokumentiert werden. Dazu eignet sich am einfachsten ein elektronisches Zeiterfassungssystem.
Natürlich. Mit timeCard gehts im Handumdrehen. Über den Schichtplanungsassistenten planen Sie wechselnde Schichtmodelle ganz einfach beliebig viele Jahre im Voraus. Dank dem Schichtplanungsassistenten lassen sich auch komplexe Schichtmodelle einfach abbilden. Der Clou: Wenn Mitarbeiter ihre Schicht mit anderen tauschen, erkennt die Software für Arbeitszeiterfassung das und korrigiert den Schichtplan entsprechend. So können Sie sicher sein, dass alle Daten immer topaktuell sind
Die kostenlose timeCard Demo können Sie im vollsten Funktionsumfang testen. Im Prinzip so lange wie Sie möchten. Grundsätzlich werden in der Demo-Version keine Daten gespeichert.
Ja, die eAU ist rechtsverbindlich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtlich gleichwertig mit der herkömmlichen papierbasierten AU-Bescheinigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die eAU anzuerkennen und entsprechend zu handeln.
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