timeCard ExchangeSync für 25 Mitarbeiter

timeCard ExchangeSync für 25 Mitarbeiter

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Produktbeschreibung für timeCard ExchangeSync Basisversion

Schluss mit dem manuellen Eintragen von Abwesenheiten in den Outlook-Kalender der Mitarbeiter.

Beantragte und genehmigte Abwesenheiten, manuell eingetragene Abwesenheiten und gestempelte Abwesenheiten (Kommen und Gehen mit Grund) werden automatisch in die Kalender der Mitarbeiter und/oder Gruppenkalender eingetragen. Zusätzlich werden Geburtstage und Jubiläen synchronisiert, zum Beispiel in den Kalender des Abteilungsleiters.

  • Serverbasiert – keine Client-Installation erforderlich
  • Ab 10 MA flexibel für alle Betriebsgrößen nutzbar
  • Wählen Sie direkt, welche An- und Abwesenheiten übertragen werden sollen
  • Anonymisierung von Abwesenheiten einstellbar
  • Eintragung der Feiertage gemäß Feiertagseinstellung in den Outlook-Kalender
  • u. v. m.

Features

Keine Case Studies zu diesem Produkt vorhanden

Häufig gestellte Fragen

Natürlich. Unsere App kann am Tablet oder Smartphone (iOS und Android) verwendet werden.


Mit einer modernen Zeiterfassung können die Mitarbeiter auf verschiedenen Wegen Ihre Kommen- und Gehen-Buchungen vornehmen.

  • Am Terminal
  • Per Smartphone-App
  • Direkt am PC via Browser

Der Vorteil der Weblösung und der App: Sie sind ortsunabhängig und jederzeit verfügbar, so auch im Homeoffice. Projekte und Anträge können genauso auf diese Arten angelegt, gebucht und gestellt werden.


Transparenz und Sicherheit: Arbeitgeber sind mit einer digitalen Zeiterfassung rechtlich auf der sicheren Seite. Sie können vor dem Gesetzgeber die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten nachweisen und somit besteht nicht die Gefahr, das Arbeitnehmerschutz- und Arbeitsgesetz zu verletzen.


Für Unternehmen ist es wichtig, auf die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Arbeitszeiterfassung zu achten. Höchstarbeitszeit, Tagesarbeit und evtl. Abendarbeit etc. müssen dokumentiert werden. Dazu eignet sich am einfachsten ein elektronisches Zeiterfassungssystem.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.

Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)


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