timeCard Premium Transponder MIFARE DESFire EV3 50 Stück

timeCard Premium Transponder MIFARE DESFire EV3 50 Stück

Der timeCard Premium Transponder MIFARE DESFire EV3 kombiniert ein modernes, flaches Design mit höchster Sicherheit und Qualität. Dieser Zutrittschip ermöglicht eine zuverlässige Zutrittskontrolle in Verbindung mit timeCard.

Produktbeschreibung
timeCard Premium Transponder MIFARE DESFire EV3 50 Stück

 

Der timeCard Premium Transponder MIFARE DESFire EV3 überzeugt durch seine Robustheit und Wasserfestigkeit dank strapazierfähigem Polycarbonat und Ultraschallverschweißung. Die metallene Rahmenkonstruktion sorgt für hohe Detektierbarkeit, ideal für die Lebensmittelindustrie. Sicherheit und Datenschutz nach CC EAL5+ sowie ISO/IEC 14443 A 1-4 Konformität sind gewährleistet. Der Transponder lässt sich nahtlos in Ihr bestehendes timeCard System integrieren (ausgenommen Assa Abloy Zutrittskomponenten der Aperio Linie V2). Vertrauen Sie auf technische Präzision und Zuverlässigkeit.

Technische Daten

System:MIFARE® DESFire EV3
Datenübertragung:Kontaktlos,
Kondensatorgestützer Transponder 70pF
Frequenz:13,56 MHz
Speicherkapazität, gesamt:8 K
REINER SCT Artikelnummer:2749600-511 timeCard Premium Transponder 5 DES
2749600-512 timeCard Premium Transponder 10 DES
2749600-513 timeCard Premium Transponder 25 DES
2749600-514 timeCard Premium Transponder 50 DES
2749600-515 timeCard Premium Transponder 100 DES
2749600-516 timeCard Premium Transponder 250 DES
2749600-517 timeCard Premium Transponder 500 DE
Einsatzgebiete:Zeiterfassung am timeCard Terminal 3, timeCard Terminal 3 mini, timeCard Multiterminal RFID (DES), timeCard
Web-Terminal comfort.
Zutrittskontrolle am timeCard externen RFID-Leser (DES),
Assa Abloy Aperio Komponenten der Version 3 (eingebaut
in Ihr timeCard System)
Kompatibilität zu Assa Abloy Aperio Version 2:Achtung: Nicht kompatibel zu Assa Abloy Zylindern und
Beschlägen der Aperio-Linie Version 2
Gewährleistung:2 Jahre

Features

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Häufig gestellte Fragen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.

Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)


Aktuell wird timeCard von über eine Million Anwendern verschiedener Branchen in Deutschland eingesetzt.


Ja. timeCard bietet Ihnen die Möglichkeit, Personalstammdaten zu übernehmen.


timeCard unterstützt alle gängigen Browser wie beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Safari. Wir empfehlen Ihnen den Browser Google Chrome für die Webanwendung von timeCard.


Die kostenfreie Zeiterfassungs App timeCard ermöglicht es Ihnen, von überall zu buchen – ohne weitere Kosten bzw. Lizenzen.


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