Zeiterfassung - timeCard Terminal 3 mini

Mit dem timeCard Terminal 3 mini präsentiert REINER SCT das neueste Zeiterfassungsterminal mit bewährtem Formfaktor und intuitiver Bedienung. Diese kompakte Lösung baut auf den Stärken des timeCard Terminal 3 auf und bietet ein optimales Nutzererlebnis. Vertrauen Sie auf präzise und zuverlässige Zeiterfassungstechnologie.
Das timeCard Terminal 3 mini ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine schnelle und effiziente Erfassung von Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Projekten. Nach der einfachen Einrichtung und Verbindung mit einer timeCard-Installation werden alle Buchungen direkt über das Netzwerk an den timeCard Server übertragen. Auch Urlaubs- und Überstundenkonten können tagesaktuell eingesehen werden.

| Geräte-Kategorie: | Zeiterfassungsterminal |
| Unterstützte Zeiterfassung: | timeCard |
| Unterstützte Versionen Zeiterfassung: | ab der Version 10.02.04 |
| Unterstützte Karten / Transpondertypen: | timeCard Premium Karte / Transponder MIFARE DESFire |
| Eingangsspannung: |
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| Gehäusefarben: | Weiß |
| Maße (LxBxH): | 225 x 123 x 45 mm |
| Gewicht Einzelgerät (ohne Verpackung/mit Verpackung): | 700 g / 1.400 g |
| RFID-Feld: |
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| Anschlüsse: | USB-C |
| Netzwerk: | LAN: 1 x 10/100/Base-Tx 100 MHzWLAN: 802.11 b/g/n, 2,4 GHz |
| REINER SCT Artikelnummer: | 2716080-000 |
| EAN-Code: | 4 01117 008459 8 |
| Lieferumfang: | timeCard Terminal 3 mini, Montageplatte, Netzteil, Montagematerial, Admin- und Backupkarte, Kurzanleitung, Microfasertuch |
| Gewährleistung: | 2 Jahre |
| Hersteller Angaben nach der GPSR: | Reiner Kartengeräte GmbH & Co. KG Baumannstr. 16-18 78120 Furtwangen +49 (7723) 5056-0 mail@reiner-sct.com www.reiner-sct.com |
Aktuell wird timeCard von über eine Million Anwendern verschiedener Branchen in Deutschland eingesetzt.
Ob Kleinbetrieb, Mittelstand oder Großkonzern – timeCard ist branchenunabhängig, entsprechend Ihrer Vorgaben individuell anpassbar und von überall nutzbar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.
Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)
Sie werden von Ihrem REINER SCT Partner in die Bedienung der timeCard Software eingewiesen. Er steht Ihnen für Ihre Fragen zur Anwendung gerne zur Verfügung.
Der Anbieter einer Zeiterfassungs-Software sollte in erster Linie Ihre Anforderungen an eine Software erfüllen können. Stellen Sie dafür ein Pflichtenheft zusammen.

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