Zeiterfassung - timeCard Terminal App Jahres-ESD-Lizenz für 1 App
Anders als bisher, basiert dieses Zeiterfassungsterminal nicht auf der eigens hergestellten Hardware, sondern als App auf den Ihnen bekannten Plattformen. Dennoch überzeugt die timeCard Terminal App durch die bekannte intuitive Bedingung und besonders durch Ihre Eignung für die mobile Zeiterfassung.
Eingerichtet, mit einer timeCard -Installation verbunden und lizenziert, buchen Sie und Ihre Mitarbeiter schnell und von jedem Ort aus Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Projekte. Dabei werden die Buchungen ad-hoc (Online-Betrieb) oder zeitversetzt (Offline-Betrieb) an den timeCard Server übertragen. Natürlich können auch u. a. die Urlaubs- und Überstundenkonten tagesaktuell eingesehen werden.
| Unterstützte Zeiterfassung | timeCard |
| Unterstützte Versionen Zeiterfassung: | ab Version 22.01.00 |
| Unterstützte Karten / Transpondertypen: | timeCard Premium Karte / Transponder MIFARE DESFire |
| Betriebssystem: | Android ab Version 9.0 (Pie) iOS: nicht verfügbar |
| NFC: | Ja ISO/IEC 14443 A muss unterstützt werden |
| Online-Modus: |
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| Offline-Modus: |
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| REINER SCT Artikelnummer: | 2749651-320 |
| EAN-Code: | 4011170084642 |
| Support: | Kostenloser und bewährter Online-Support unter www.reiner-sct.com/support und kostenpflichtiger telefonischer Support unter +49 (900) 1001-368* |
*1,50 EUR / je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen.
Sie werden von Ihrem REINER SCT Partner in die Bedienung der timeCard Software eingewiesen. Er steht Ihnen für Ihre Fragen zur Anwendung gerne zur Verfügung.
Ja, die sensiblen Daten Ihrer Mitarbeiter sind 100% geschützt. Außerdem ist timeCard DSGVO-konform.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.
Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)
Mit einer modernen Zeiterfassung können die Mitarbeiter auf verschiedenen Wegen Ihre Kommen- und Gehen-Buchungen vornehmen.
Der Vorteil der Weblösung und der App: Sie sind ortsunabhängig und jederzeit verfügbar, so auch im Homeoffice. Projekte und Anträge können genauso auf diese Arten angelegt, gebucht und gestellt werden.
Die timeCard Basislizenz hat eine unbegrenzte Laufzeit. Die Mitarbeiterlizenzen haben eine Laufzeit von 1 Jahr und müssen nicht gekündigt werden. Vor Ablauf der Lizenzen werden Sie als Kunde vom System per E-Mail über das Ablaufdatum informiert. Wenn keine neuen Lizenzen registriert werden, besteht nach Ablauf der Lizenzen noch Einsicht in die Software, eine Bearbeitung der Daten ist dann nicht mehr möglich.
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