timeCard Zeiterfassung Basisversion

timeCard Zeiterfassung Basisversion

Erfassen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter noch mit Stundenzettel oder Excel?

Die timeCard Zeiterfassung erfasst alle Stunden korrekt, automatisiert die Auswertung und erspart viel Administration. Die tatsächlich geleisteten Stunden lassen sich genau nachvollziehen.

Produktbeschreibung
timeCard Zeiterfassung Basisversion

timeCard ist kompatibel mit allen Systemen, individuell anpassbar und dank Online-Zugriff von überall nutzbar.

Dank regelmäßiger Updates sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Buchung

Komfortable Buchungsübersicht auf einen Blick – Buchen – Monatsübersicht – Tagesbuchungen

  • Mitarbeiterfreundliche Zeiterfassung
  • Komfortable Pausenbuchungen
  • Automatische Profilerkennung
  • Überstunden genau im Blick

Abwesenheitsantrag

Alle Abwesenheiten im Blick. Verwalte Urlaube, Krankheitstage und vieles mehr im Antragswesen der timeCard.

  • Kinderleicht Urlaub beantragen
  • Teamkollegen werden automatisch informiert
  • Geniale Urlaubsplanung für Abteilungen und Niederlassungen

Monatsübersicht wie man sie sich wünscht

  • Alles auf einer Seite und mit der neuen Filterfunktion ist fast jede Ansicht möglich

Features

Keine Case Studies zu diesem Produkt vorhanden

Häufig gestellte Fragen

Ja. timeCard bietet Ihnen die Möglichkeit, Personalstammdaten zu übernehmen.


Die kostenlose timeCard Demo können Sie im vollsten Funktionsumfang testen. Im Prinzip so lange wie Sie möchten. Grundsätzlich werden in der Demo-Version keine Daten gespeichert.


Ja, die sensiblen Daten Ihrer Mitarbeiter sind 100% geschützt. Außerdem ist timeCard DSGVO-konform.


Eine eAU, auch bekannt als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist ein digitales Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird, um die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten zu bestätigen. Im Gegensatz zur herkömmlichen papierbasierten AU-Bescheinigung wird die eAU elektronisch erstellt, übermittelt und gespeichert.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am im Mai 2019, entschieden dass EU-Staaten ihre Arbeitgeber künftig zur vollständigen Zeiterfassung verpflichten müssen. Auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Emden im September 2020 bestätigt erneut die Pflicht, Arbeitszeiten digital zu dokumentieren. Das Urteil zeigt, dass eine fehlende Aufzeichnung der Arbeitszeiten mit nicht unerheblichen Risiken einher geht.

Arbeitsgericht Emden – Neues Urteil bestätigt erneut Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)


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