SICHERHEITSMELDESTELLE

Sicherheitslücke entdeckt?
Melden Sie sie uns.

Über diese Meldestelle können Sie REINER SCT Hinweise auf mögliche Schwachstellen oder sicherheitsrelevante Vorfälle übermitteln. Ihre Angaben werden dem zuständigen Fachbereich zur Prüfung zugeordnet.

Beginn der CRA-Meldepflichten

Ab dem 11.09.2026 meldet REINER SCT aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, über den vorgesehenen europäischen Meldeweg.

MELDEHINWEISE

Das benötigen wir für eine schnelle Prüfung

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto schneller können wir den Hinweis nachvollziehen, einordnen und die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmen.

Betroffener Bereich

Bezeichnung und – soweit bekannt – Version von Produkt, Software oder Firmware.

Beobachtung

Eine klare Beschreibung, Schritte zur Reproduktion, mögliche Auswirkungen und vorhandene Nachweise.

Rückmeldung

Eine erreichbare E-Mail-Adresse, damit wir Rückfragen und das weitere Vorgehen abstimmen können.

Bitte übermitteln Sie keine Passwörter, privaten Schlüssel oder nicht erforderlichen personenbezogenen Daten. Stimmen Sie eine Veröffentlichung technischer Details vorab mit uns ab.

ÖFFENTLICHE MELDESTELLE

Ihr Hinweis an REINER SCT

Die Meldestelle nimmt externe Hinweise entgegen und führt sie der internen Sicherheitsbewertung zu.

GESETZLICHER MELDEWEG

Prüfung und CRA-Meldung

Erfüllt ein Fall die gesetzlichen Kriterien, übernimmt REINER SCT die Meldung über die CRA Single Reporting Platform an das zuständige CSIRT und ENISA.

CRA-FAHRPLAN

Strukturiert zur Umsetzung

Der aktuelle Fahrplan verbindet die Meldestelle mit den weiteren Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und Konformität.

01

Eingerichtet

Governance & Verantwortung

CRA-Projekt, Rollen und interne Verantwortlichkeiten sind definiert.

02

Aktiv

Meldestelle & Triage

Sicherheitshinweise werden zentral entgegengenommen, bewertet und intern zugeordnet.

03

Laufend

Analyse & Dokumentation

Risikobewertungen, technische Nachweise und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt.

04

Geplant

Konformität & Bereitstellung

Die erforderlichen CRA-Konformitätsunterlagen sollen bis zum 11. Dezember 2027 bereitstehen.

FÜR HÄNDLER & PARTNER

Aktueller CRA-Status

Eine kompakte Auskunft zum derzeitigen Umsetzungs- und Planungsstand – bewusst ohne produktbezogene Einzelaussagen.

REINER SCT hat ein CRA-Umsetzungsprojekt mit klar definierten Verantwortlichkeiten etabliert. Die ab 11. September 2026 geltenden Meldepflichten werden in den internen Sicherheitsprozess eingebunden. Für Produkte, die REINER SCT nach dem 11. Dezember 2027 neu in der EU in Verkehr bringt, ist die erforderliche CRA-Konformitätsbewertung und Bereitstellung der Konformitätsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen.

MELDEHINWEISE

Wie Sie uns über eine Schwachstelle informieren

Die Sicherheit unserer Produkte und Lösungen hat für REINER SCT einen hohen Stellenwert. Wenn Sie eine mögliche Sicherheitslücke entdeckt haben, bitten wir Sie, uns diese verantwortungsvoll und vertraulich zu melden. So helfen Sie uns dabei, die Schwachstelle schnell zu prüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
01
Kontakt aufnehmen

Bitte senden Sie Ihre Meldung an: psirt@reiner-sct.com

 

Vertrauliche oder sensible Informationen sind ausschließlich verschlüsselt zu übermitteln. Hierfür können Sie unseren PGP Public Key verwenden.

02
Diese Informationen sollte Ihre Meldung enthalten

Damit wir die mögliche Schwachstelle nachvollziehen und bewerten können, senden Sie uns bitte möglichst folgende Angaben:

  • Ihren Namen bzw. den Namen Ihrer Organisation
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
  • eine klare und detaillierte Beschreibung der Schwachstelle
  • das betroffene REINER SCT Produkt, die Software oder den Dienst
  • die verwendete Produkt-, Software- oder Firmware-Version
  • Informationen zur Umgebung, in der die Schwachstelle auftritt
  • konkrete Schritte, mit denen sich das Verhalten reproduzieren lässt
  • relevante Logfiles oder andere technische Informationen, sofern vorhanden
  • eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf Nutzer, Systeme oder Daten

03
Proof of Concept

Falls möglich, stellen Sie uns einen Proof of Concept (PoC) zur Verfügung.

Dieser kann beispielsweise enthalten:

  • eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung
  • Beispielcode oder Testdaten
  • Screenshots
  • Videoaufzeichnungen
  • technische Protokolle oder Logfiles

 

Wenn Sie Videos über externe Plattformen bereitstellen, achten Sie bitte darauf, dass diese nicht öffentlich zugänglich sind. Auch Hinweise oder Vorschläge zur möglichen Behebung der Schwachstelle sind willkommen.

04
Vertrauliche Behandlung und Responsible Disclosure

Bitte behandeln Sie Informationen über die gemeldete Schwachstelle zunächst vertraulich und veröffentlichen Sie keine Details, bevor wir die Möglichkeit hatten, den Sachverhalt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Falls Sie eine Veröffentlichung der Schwachstelle planen, teilen Sie uns dies bitte bereits in Ihrer Meldung mit. Wir bitten darum, den Zeitpunkt und den Umfang einer möglichen Veröffentlichung im Sinne einer Responsible Disclosure mit REINER SCT abzustimmen.

05
Welche Meldungen können wir nicht berücksichtigen?

Eine Meldung kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn:

  • das gemeldete Thema außerhalb des definierten Scope liegt,
  • die Meldung nicht den Vorgaben unserer Vulnerability Disclosure Policy entspricht,
  • keine ausreichenden Informationen zur Überprüfung vorliegen,
  • es sich um eine bereits bekannte bzw. bereits gemeldete Schwachstelle handelt.

 

Bei mehrfach gemeldeten Schwachstellen wird in der Regel die zuerst eingegangene Meldung berücksichtigt.

06
Was passiert nach Ihrer Meldung?

Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir die bereitgestellten Informationen und bewerten die mögliche Schwachstelle. Falls erforderlich, setzen wir uns für weitere technische Details mit Ihnen in Verbindung. Bei einer bestätigten Schwachstelle koordinieren unsere zuständigen Teams die notwendigen Maßnahmen zur Behebung oder Risikominimierung. Über wesentliche Entwicklungen und den Status Ihrer Meldung halten wir Sie im Rahmen des Bearbeitungsprozesses auf dem Laufenden.

07
Sprache der Meldung

Sicherheitsmeldungen können vorzugsweise in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2024/2847. Die CRA-Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026; die Hauptpflichten ab dem 11. Dezember 2027

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