Über diese Meldestelle können Sie REINER SCT Hinweise auf mögliche Schwachstellen oder sicherheitsrelevante Vorfälle übermitteln. Ihre Angaben werden dem zuständigen Fachbereich zur Prüfung zugeordnet.
Ab dem 11.09.2026 meldet REINER SCT aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, über den vorgesehenen europäischen Meldeweg.
Je konkreter Ihre Angaben sind, desto schneller können wir den Hinweis nachvollziehen, einordnen und die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmen.
Bezeichnung und – soweit bekannt – Version von Produkt, Software oder Firmware.
Eine klare Beschreibung, Schritte zur Reproduktion, mögliche Auswirkungen und vorhandene Nachweise.
Eine erreichbare E-Mail-Adresse, damit wir Rückfragen und das weitere Vorgehen abstimmen können.
Bitte übermitteln Sie keine Passwörter, privaten Schlüssel oder nicht erforderlichen personenbezogenen Daten. Stimmen Sie eine Veröffentlichung technischer Details vorab mit uns ab.
Die Meldestelle nimmt externe Hinweise entgegen und führt sie der internen Sicherheitsbewertung zu.
Erfüllt ein Fall die gesetzlichen Kriterien, übernimmt REINER SCT die Meldung über die CRA Single Reporting Platform an das zuständige CSIRT und ENISA.
Der aktuelle Fahrplan verbindet die Meldestelle mit den weiteren Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und Konformität.
CRA-Projekt, Rollen und interne Verantwortlichkeiten sind definiert.
Sicherheitshinweise werden zentral entgegengenommen, bewertet und intern zugeordnet.
Risikobewertungen, technische Nachweise und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt.
Die erforderlichen CRA-Konformitätsunterlagen sollen bis zum 11. Dezember 2027 bereitstehen.
Eine kompakte Auskunft zum derzeitigen Umsetzungs- und Planungsstand – bewusst ohne produktbezogene Einzelaussagen.
REINER SCT hat ein CRA-Umsetzungsprojekt mit klar definierten Verantwortlichkeiten etabliert. Die ab 11. September 2026 geltenden Meldepflichten werden in den internen Sicherheitsprozess eingebunden. Für Produkte, die REINER SCT nach dem 11. Dezember 2027 neu in der EU in Verkehr bringt, ist die erforderliche CRA-Konformitätsbewertung und Bereitstellung der Konformitätsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen.
REINER SCT · CRA-Statusinformation · August 2026
Bitte senden Sie Ihre Meldung an: psirt@reiner-sct.com
Vertrauliche oder sensible Informationen sind ausschließlich verschlüsselt zu übermitteln. Hierfür können Sie unseren PGP Public Key verwenden.
Damit wir die mögliche Schwachstelle nachvollziehen und bewerten können, senden Sie uns bitte möglichst folgende Angaben:
Falls möglich, stellen Sie uns einen Proof of Concept (PoC) zur Verfügung.
Dieser kann beispielsweise enthalten:
Wenn Sie Videos über externe Plattformen bereitstellen, achten Sie bitte darauf, dass diese nicht öffentlich zugänglich sind. Auch Hinweise oder Vorschläge zur möglichen Behebung der Schwachstelle sind willkommen.
Bitte behandeln Sie Informationen über die gemeldete Schwachstelle zunächst vertraulich und veröffentlichen Sie keine Details, bevor wir die Möglichkeit hatten, den Sachverhalt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Falls Sie eine Veröffentlichung der Schwachstelle planen, teilen Sie uns dies bitte bereits in Ihrer Meldung mit. Wir bitten darum, den Zeitpunkt und den Umfang einer möglichen Veröffentlichung im Sinne einer Responsible Disclosure mit REINER SCT abzustimmen.
Eine Meldung kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn:
Bei mehrfach gemeldeten Schwachstellen wird in der Regel die zuerst eingegangene Meldung berücksichtigt.
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir die bereitgestellten Informationen und bewerten die mögliche Schwachstelle. Falls erforderlich, setzen wir uns für weitere technische Details mit Ihnen in Verbindung. Bei einer bestätigten Schwachstelle koordinieren unsere zuständigen Teams die notwendigen Maßnahmen zur Behebung oder Risikominimierung. Über wesentliche Entwicklungen und den Status Ihrer Meldung halten wir Sie im Rahmen des Bearbeitungsprozesses auf dem Laufenden.
Sicherheitsmeldungen können vorzugsweise in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Verordnung (EU) 2024/2847. Die CRA-Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026; die Hauptpflichten ab dem 11. Dezember 2027
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