SEPA
SEPA steht für den neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt im Zahlungsverkehr zu fördern. Verbraucher können nun Überweisungen ins Ausland genauso sicher und einfach durchführen wie im Inland.
Das ändert sich:
- Umstellung der Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC
- SEPA-Verfahren können sowohl für innerdeutsche als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden
- Verkürzte Übertragungszeiten, z. B. Überweisung am nächsten Werktag auf Zielkonto
- Verkürzung des Verwendungszwecks von max. 378 Zeichen auf 140 Zeichen
- Besserer Kundenschutz durch SEPA-Lastschrift
- Längere Widerspruchsfristen für SEPA-Lastschriften
Zu den Ländern, in denen SEPA gilt, gehören:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mayotte, Miquelon, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Saint-Pierre, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.
Zeitplan
- Schon jetzt Pflicht für alle Firmenkunden und Vereine
Zahlungsaufträge können Vereine und Firmenkunden seit Anfang 2014 nun nur noch als SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC vornehmen
- Ab 1.8.2014 Pflicht für alle
Bis August 2014 akzeptieren Kreditinstitute Überweisungen auch noch im alten Format. Danach erfolgt die endgültige SEPA-Umstellung.
Dafür werden nun bei jeder Überweisung IBAN und bei Überweisungen ins Ausland die BIC benötigt.
- Übergang bis 1.2.2016
Banken können den Verbrauchern bis 2016 Dienstleistungen zur Verfügung stellen, durch die die Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in IBAN und BIC konvertiert werden.
- Ab 1.2.2016
Für nationale und internationale SEPA-Aufträge wird nun nur noch die IBAN des Zahlungsempfängers benötigt („IBAN-only“).