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Dann ist die Fahrzeit auch Arbeitszeit

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Der Weg zur Arbeit kann recht lang sein. Mittlerweile werden von zahlreichen Arbeitnehmern vor Schichtbeginn täglich mehrere Kilometer zurückgelegt. Die Arbeitsstelle ist häufig nicht mal im selben Ort wie die Wohnung. Doch wie wird diese Zeit vergütet? Handelt es sich bei der Fahrzeit um Arbeitszeit oder Freizeit? Das Arbeitsrecht ist sich uneinig, aber es gibt Indizien, die diese Frage klären können.

Wann Fahrzeit auch Arbeitszeit ist

Vorweg sei gesagt: Wer eine feste Arbeitsstätte hat – also immer am selben Ort arbeitet – kann die Fahrzeit nicht zur Arbeitszeit zählen. Der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück ist in dem Fall eindeutig Freizeit und wird dementsprechend nicht vergütet.

Fahrzeit ist also nur dann auch Arbeitszeit, wenn bedingt durch den Beruf ständig Strecken zurückgelegt werden müssen. Fahren Sie also in Ihrem Job von einem Kunden zum anderen, ist die Fahrzeit Arbeitszeit. Haben Sie täglich mehrere Einsatzorte und fahren von einem zum anderen, ist die Fahrzeit auch Arbeitszeit.

Ein Beispiel wäre ein Baugutachter, der von einer Baustelle zur nächsten fahren muss, um diese zu inspizieren und zu bewerten. Die Fahrzeiten zwischen den einzelnen Baustellen sind in dem Fall der Arbeitszeit zuzurechnen.

Ein wenig komplexer wird das Thema, wenn Sie von einer festen Arbeitsstelle aus losfahren. Angenommen, Sie beginnen Ihren Arbeitstag im Büro und fahren von dort aus die einzelnen Einsatzorte an. Die Fahrt von Ihrer Wohnung zum Büro ist keine Arbeitszeit. Diese beginnt also erst dort. Fahren Sie aber direkt von Ihrer Wohnung zum ersten Kunden und vom letzten Kunden wieder nach Haus, gehören alle Fahrten zur Arbeitszeit.

Das gilt übrigens genau so auf einer Dienstreise: Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber sozusagen vorschreibt, dass Sie während der Dienstreise Fahrten machen müssen, gelten diese als Arbeitszeit. Die Fahrt vom Flughafen zum Hotel mit dem Leihwagen ist keine Arbeitszeit.

Die rechtlichen Grundlagen

Arbeitsrechtlich und gesetzlich ist das Thema Fahrzeiten während der Arbeit noch sehr schwammig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fahrzeiten zwischen mehreren Einsatzorten und Kunden zur Arbeitszeit gehören. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ähnliche Urteile gefällt. Ausformulierter ist das Gesetz bisher aber nicht.

Wichtig ist, dass im Zusammenhang mit den Urteilen von EuGH und BAG auf das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geachtet wird. Denn: Wenn die Fahrzeit zur Arbeitszeit gezählt wird, muss auch darauf geachtet werden, dass nicht mehr Arbeitsstunden geleistet werden, als vom ArbZG erlaubt.

Eine Überschreitung der täglichen Acht-Stunden-Schicht ist nicht dauerhaft erlaubt. Mehr als 10 Stunden täglich grundsätzlich nicht. Wenn also neben den acht Stunden Arbeit noch zwei Stunden Fahrtzeit liegen, wird die Grenze schnell erreicht. Das muss man im Auge behalten.

Ungenauigkeiten bei der Vergütung

Arbeitszeit muss von Arbeitgebern vergütet werden. Das ist keine Frage. Allerdings gibt es bezüglich Fahrzeiten keine Einigung über die Höhe der Vergütung. Grundsätzlich geht man natürlich immer erstmal vom vertraglich vereinbarten Stundensatz aus. Manche Arbeitgeber zahlen aber weniger für die Fahrzeiten. Den Mindestlohn von 12,00 Euro in der Stunde darf man dabei aber nicht unterschreiten.

Weder im Arbeitsrecht noch in Tarifverträgen gibt es bisher genaue Regelungen über die Vergütung bei Fahrzeiten. Auch Klauseln in Arbeitsverträgen sind bislang nicht vorhanden, um eine klare Linie zu definieren.

Klar ist nur: Wenn die Vergütung für Fahrzeiten geringer ausfällt als für die restliche Arbeit, muss das auch in der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden. Mit einem modernen System wie der timeCard ist das simpel umsetzbar. Für die Fahrten kann eine eigene Aufgabe angelegt werden und so die Zeit während der Fahrten ganz einfach erfasst werden. Ist die Fahrt vorbei, wird einfach auf das anstehende Projekt oder den Kunden gewechselt und die Zeit weiter erfasst. Alles bleibt übersichtlich und transparent, wie vom Gesetzgeber vorgegeben.

Fazit

Fahrzeiten und Arbeitszeiten sind ein bisher nicht eindeutig geregeltes Thema im Arbeitsrecht. Allerdings gibt es bereits Urteile, die zumindest ein wenig Klarheit bringen. Uneinigkeit gibt es vor allem über die Vergütung von Fahrzeiten. Zumindest kriegen es aber alle so geregelt, dass es nur selten zu größeren rechtlichen Problemen kommt. Trotzdem wäre eine klare Linie seitens des Gesetzgebers in Zukunft wünschenswert.