Durch die GPS-Zeiterfassung lässt sich nicht nur die Arbeitszeit aufzeichnen, sondern auch die Standorte während der Arbeit identifizieren. Dabei gibt es allerdings gewisse Bedenken. Neben dem Datenschutz steht auch eine Art Kontrollwahn im Raum, der durch diese Methode befeuert werden kann.
Die Vorteile der GPS-Zeiterfassung
Die GPS-Zeiterfassung ist eine mobile Form der Arbeitszeiterfassung. Sie kann also jederzeit und überall verwendet werden. Gleichzeitig zeichnet sie auch auf, wo die Arbeit verrichtet wird. Das kann für die Dokumentation sinnvoll sein. Schließlich müssen alle Arbeitszeitaufzeichnungen dokumentiert und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Allerdings ist der Ort der verrichteten Arbeit keine Pflichtangabe in den Aufzeichnungen.
Für Arbeitgeber kann es aber durchaus hilfreich sein, die Arbeitsorte festzuhalten. Die Übersicht kann bei der Planung helfen. Sie bietet auch Einblicke, ob ein Auftrag länger gedauert hat, als ursprünglich angedacht.
Die Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sehen vor, dass die Arbeitszeit transparent und ohne Möglichkeiten zur Manipulation aufgezeichnet wird. Die GPS-Zeiterfassung erfüllt diese Vorgaben. Wobei man aber anmerken muss, dass das GPS auch jederzeit abgeschaltet werden kann. Allerdings ist das wie erwähnt auch keine Vorgabe, die erfüllt werden muss. Von Manipulation kann in dem Fall also höchstens gegenüber dem Arbeitgeber gesprochen werden. Das führt uns aber auch zu den Problemen der GPS-Zeiterfassung.
Die Nachteile der GPS-Zeiterfassung
Der GPS-Tracker soll dafür sorgen, dass der Arbeitsort angezeigt wird. Allerdings kennen wir das von unseren Smartphones: mit einem Klick ist das GPS ausgeschaltet. Ohne GPS kann der Standort logischerweise nicht erfasst werden.
Das muss nicht mal absichtlich passieren. Bei schlechtem Internetempfang kommt kein Signal beim GPS-Tracker an. Dann kann auch kein Standort erfasst werden. Die Arbeitszeiterfassung selbst ist immer auch offline möglich, aber dafür braucht es auch keine Ortsangabe. Die erfasste Arbeitszeit wird dann einfach gespeichert, bis wieder eine Internetverbindung vorhanden ist und anschließend übertragen. Das funktioniert nicht beim GPS. Kein Netz bedeutet kein Standort.
Generell ist für die GPS-Zeiterfassung also ein Smartphone notwendig. Das birgt auch gewisse Nachteile. Entweder müssen die Mitarbeiter die entsprechende App auf ihren privaten Geräten installieren oder der Arbeitgeber muss ihnen Smartphones zur Verfügung stellen.
Das bedeutet aber auch, dass das Smartphone immer dabei sein muss. Vergisst jemand sein Handy zu Hause oder der Akku ist leer oder es funktioniert aus anderen Gründen nicht, ist keine GPS-Aufzeichnung möglich. Die Arbeitszeit lässt sich immer auch nachträglich manuell eintragen.
Dazu kommt, dass viele Endgeräte mit integriertem GPS gar nicht mal so genaue Daten liefern wie man vielleicht annimmt. Häufig sind die Standortabfragen falsch oder zeitverschoben. Dadurch können die Ergebnisse sehr ungenau und sogar fehlerhaft ausfallen.
Der größte Kritikpunkt ist der Datenschutz. Die Erfassung von Standorten speichert immer auch personenbezogenen Daten. Das ist im Prinzip kein Problem, da die Daten nur für den Zweck der Zeiterfassung erhoben werden. Trotzdem ist das Sammeln von personenbezogenen Daten ein heikles Thema. Zur Absicherung sollte im Arbeitsvertrag also ein Verweis darauf bestehen, dass diese Daten erhoben werden, aber nur für die Zeiterfassung verwendet werden.
Fazit
Die GPS-Zeiterfassung ist im Grunde nicht notwendig. Der Standort ist keine Pflichtangabe in den Aufzeichnungen der Zeiterfassung. Allerdings kann es Arbeitgebern gewisse Einblicke für Planungen und Auftragsgestaltung geben. Ob das die Nachteile wert sind, muss selbst abgewogen werden.
Grundsätzlich spricht nicht viel gegen die GPS-Zeiterfassung. Die Nachteile liegen vor allem im technischen Bereich. Ohne mobiles Endgerät und guten Internetempfang ist eine Standortabfrage nicht möglich. Das Ergebnis kann also eher unbefriedigend oder sogar fehlerhaft ausfallen.