Das Gehalt bei Teilzeit in Elternzeit ist ein entscheidender Faktor bei den Einnahmen der Eltern. Beziehen die Eltern Elterngeld oder andere Leistungen, wirkt sich das auf den Lohn aus. Erfahren Sie hier alles Wichtige, wenn Eltern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Wie ergibt sich das Gehalt bei Teilzeit in Elternzeit?
In der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch darauf, in Teilzeit oder in einem Minijob zu arbeiten. Das muss nicht bei dem Unternehmen sein, bei dem Sie bereits angestellt sind. Es ist auch möglich, einen Minijob bei einem externen Unternehmen anzutreten.
Wichtig ist, dass die Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Stunden in der Woche liegen muss. Mehr Stunden dürfen Siewährend der Elternzeit nicht arbeiten. Die Zeiterfassung ist hier besonders wichtig, da ein Überschreiten dieser Arbeitszeit dazu führen kann, dass das Elterngeld nicht mehr ausgezahlt wird.
Das Gehalt für die Teilzeitarbeit oder den Minijob während der Elternzeit ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn für die Vollzeitanstellung.
Arbeitgeber dürfen während der Elternzeit das Gehalt erhöhen, aber natürlich nicht herabsetzen. Das vereinbarte Vollzeitgehalt ist ausschlaggebend für die Berechnung des Teilzeitgehalts, denn es verändert sich nicht. Wer vorher 15,00 Euro pro Stunde verdient hat, erhält diesen Stundenlohn auch während der Teilzeit in der Elternzeit.
Anders verhält es sich, wenn die Teilzeitstelle oder der Minijob bei einem neuen Arbeitgeber angetreten wird. Dann wird das Gehalt, wie bei einer Neuanstellung üblich, zwischen den Parteien neu festgelegt. Dabei gelten logischerweise die Gesetze zum Mindestlohn.
Elterngeld: Einfluss auf das Teilzeitgehalt während der Elternzeit
Auch bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Allerdings wirkt sich diese Leistung auf das Gehalt aus. Die Basis für die Berechnung von Elterngeld ist das vorherige Einkommen.
Die Höhe ist gesetzlich geregelt und entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Gehalts, abhängig vom Einkommen vor der Elternzeit. Grundlage sind immer die letzten 12 Monate vor der Elternzeit.
Gehalt | Elterngeld |
Unter 1.000,00 Euro | Zwischen 67 und 100 % |
1.000,00 bis 1.200,00 Euro | 67 % |
1.200,00 bis 1.240,00 Euro | 66 % |
1.240,00 und mehr | 65 % |
Ab einem Jahresgehalt von 200.000,00 Euro entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Bei gemeinsam veranlagten Elternteilen gilt auch der zusammen genommene Betrag von 500.000,00 Euro im Jahr als Grenze. Unabhängig davon, ob ein Elternteil mehr als der andere verdient und wie sich dieses gemeinsame Gehalt zusammensetzt.
Gehalt bei Teilzeit in Elternzeit: Rechenbeispiel
Das Gehalt aus einer Teilzeitanstellung während der Elternzeit wird vom Elterngeld abgezogen. Das heißt, Elterngeld gibt es nur auf die Differenz, die vom ursprünglichen Gehalt übrig bleibt.
Schauen wir uns das anhand eines Beispiels an:
Susanne hat vor der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber 1.400,00 Euro Netto verdient. Während der Elternzeit arbeitet sie in Teilzeit weiter. Dadurch verdient sie in der Elternzeit 750,00 Euro.
Ziehen wir von den ursprünglichen 1.400,00 Euro die 750,00 Euro in der Elternzeit ab, bleiben noch 650,00 Euro übrig.
Auf diese 650,00 Euro bekommt Susanne Elterngeld in Höhe von 65 %. Die 65 % ergeben sich aus ihrem vorherigen Verdienst von 1.400,00 Euro und nicht aus den 650,00 Euro Wie erwähnt, ist die Basis für das Elterngeld immer der vorherige Verdienst.
65 % von 650,00 Euro sind 422,50 Euro. Das Elterngeld von Susanne beträgt also 422,50 Euro.
Zusammen mit ihrem Teilzeitverdienst von 750,00 Euro hat Susanne also 1.172,50 Euro Gehalt während der Elternzeit.
Würde Susanne nicht in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, würde sie die 65 % Elterngeld auf die kompletten 1.400,00 Euro erhalten. Das wären 910,00 Euro. Durch den Teilzeitjob hat Susanne also 262,50 Euro mehr im Monat. Die Teilzeitanstellung oder der Minijob kann sich also durchaus lohnen.
Gehalt bei Minijob in Elternzeit: Rechenbeispiel
Bei einem Minijob ist allerdings zu beachten, dass der Verdienst nicht die Minijob-Grenze überschreiten darf. Diese liegt derzeit bei 538,00 Euro im Monat.
Gehen wir also einmal davon aus, dass Susanne einen Minijob antritt, in dem sie 538,00 Euro verdient. Dann bleiben von ihrem vorherigen Verdienst von 1.400,00 Euro noch 862,00 Euro übrig, für die sie Elterngeld bekommt.
Das Elterngeld für 862,00 Euro beträgt bei 65 % noch 560,30.
Susanne hätte also 538,00 Euro durch den Minijob und 560,30 Euro Elterngeld und somit 1.098,30 Euro zur Verfügung.
Auch mit einem Minijob verdient Susanne mehr, als wenn sie nur das Elterngeld bezieht. Allerdings ein bisschen weniger als bei einem Teilzeitjob.