Das Produkt wurde dem Warenkorb hinzugefügt Warenkorb anzeigen
Ihr aktueller Pfad:

Ist Bereitschaftsdienst auch Arbeitszeit?

Inhaltsverzeichnis

Wer Bereitschaftsdienst hat, hat nicht direkt Freizeit. Aber so richtig arbeiten ist es auch nicht, bis ein Anruf kommt und man raus muss. Das macht den Bereitschaftsdienst recht einzigartig. Vor allem in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung kann dieses Modell für Verwirrung sorgen. Wann fängt die Arbeit beim Bereitschaftsdienst an?

Was genau ist Bereitschaftsdienst?

Der Bereitschaftsdienst sieht vor, dass sich Arbeitnehmer über einen zuvor festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellen, falls Arbeit anfällt. Es ist also nicht klar, welche Arbeit oder ob überhaupt Arbeit während des Bereitschaftsdienstes anfällt.

Am weitesten verbreitet ist der Bereitschaftsdienst in Form von Notfallsanitätern. Er kommt aber auch in anderen Branchen vor. Beispielsweise stellen viele Abschleppdienste einen Bereitschaftsdienst. Seit einigen Jahren ist der Bereitschaftsdienst auch bei IT-Unternehmen sehr beliebt. Da Unternehmen und auch Privatpersonen gerne schnelle Hilfe bei technischen Problemen mit ihren Computern haben, hat sich der Bereitschaftsdienst in dieser Branche etabliert.

Die Besonderheit bei dieser Form des Dienstes ist es, dass es häufig nicht nötig ist, direkt am Arbeitsplatz anwesend zu sein. Arbeitnehmer können also im Grunde zu Hause auf dem Sofa vorm Fernseher sitzen, während sie Bereitschaftsdienst haben. Sobald allerdings ein Anruf kommt, müssen sie raus und können nicht erst noch den Film im TV zu Ende gucken.

Wo der Bereitschaftsdienst geleistet wird, kommt aber auch auf den Einzelfall an. Wohnt jemand beispielsweise mehrere Orte weiter, kann er den Bereitschaftsdienst nicht zu Hause machen, da der Einsatzort möglichst schnell erreicht werden muss. Notfallsanitäter schieben ihren Bereitschaftsdienst für gewöhnlich im Krankenhaus. Der Arbeitgeber kann vorschreiben, wo die Bereitschaft ausgeführt werden muss. Wenn er bestimmt, dass man dafür in der Firma sein muss, hat man dem als Arbeitnehmer Folge zu leisten.

Der Arbeitgeber darf allerdings nicht vorschreiben, wie Arbeitnehmer ihren Bereitschaftsdienst verbringen. Man darf also beispielsweise auch einfach während der Bereitschaft schlafen. Wichtig ist nur, dass man jederzeit kontaktiert werden kann und auch auf diese Kontaktierung reagiert.

Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Die kurze Antwort: Ja, Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und muss dementsprechend sowohl erfasst und aufgezeichnet als auch vergütet werden.

Eine Ausnahme laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die sogenannte Rufbereitschaft. Bei der Rufbereitschaft handelt es sich um eine Sonderform des Bereitschaftsdienstes, bei dem der Arbeitnehmer die Zeit quasi frei gestalten kann. Das bedeutet, er muss zwar zur Verfügung stehen, aber darf das überall tun, wo es ihm gefällt. Er muss also weder in der Firma noch zu Hause den Bereitschaftsdienst ausüben. Da das Freizeit gleichkommt, wird das nicht als Arbeitszeit betrachtet.

Allerdings gibt es auch von dieser Regel eine Ausnahme, nämlich wenn vom Arbeitgeber „erhebliche Einschränkungen“ auferlegt werden. Was „erhebliche Einschränkungen“ sind, ist nicht genau definiert, aber im Grunde handelt es sich dabei um Vorgaben wie beim normalen Bereitschaftsdienst. Dadurch gleicht sich die Rufbereitschaft dem herkömmlichen Bereitschaftsdienst an und wird zur Arbeitszeit.

Die Arbeitsbereitschaft hingegen ist immer Arbeitszeit. Dabei handelt es sich um einen Bereitschaftsdienst, der zwingend am Arbeitsplatz geleistet werden muss. Ein Beispiel hierfür sind Taxifahrer, die auf Fahrgäste warten.

Da Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit gehört, muss diese auch im Rahmen der durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgegebenen Höchstarbeitszeiten berücksichtigt werden. Der Bereitschaftsdienst darf nicht länger als 10 Stunden dauern und in der Woche darf nicht mehr als 48 Stunden Bereitschaftsdienst von einem Arbeitgeber geleistet werden. Es gelten also dieselben Regeln wie bei jeder anderen Arbeit auch. Unabhängig davon, wie viel Arbeit tatsächlich während des Bereitschaftsdienstes anfällt.

Die Vergütung für den Bereitschaftsdienst muss nicht der volle Stundensatz sein, der im Arbeitsvertrag steht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich im Arbeitsvertrag auf einen geringeren Stundensatz für den Bereitschaftsdienst einigen. Unter dem Mindestlohn darf die Vergütung aber in keinem Fall liegen.

Fazit

Bereitschaftsdienst ist keine Seltenheit, aber eine besondere Form der Arbeit. Es kann vorkommen, dass während einer gesamten Schicht nicht gearbeitet wird. Andersherum kann es auch sein, dass ein Einsatzort sich während einer Schicht an den nächsten reiht. Unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit.

Da der Bereitschaftsdienst nicht in jedem Fall und jeder Form am Arbeitsplatz vollzogen werden muss, bietet sich für die Erfassung der Arbeitszeit ein mobiles Zeiterfassungssystem wie die timeCard an. Damit kann die Arbeitszeit jederzeit und an jedem Ort einfach erfasst und aufgezeichnet werden.