Die Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit ist mittlerweile Pflicht in jedem Unternehmen. Obwohl noch kein endgültiger gesetzlicher Beschluss vorliegt, wurde das bereits vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das schließt auch Minijobber mit ein.
Die Aufzeichnungspflicht bei Minijobs
Eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gibt es grundsätzlich für alle Unternehmen. Das beinhaltet auch Minijobs. Laut dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen für Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen durch den Arbeitgeber stattfinden. Wobei dieses Gesetz zumindest insofern gestreckt werden kann, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung den Minijobbern selbst überlassen. Der Arbeitgeber muss allerdings überprüfen, ob die Zeiterfassung korrekt ist. Das ist nicht nur in seinem Sinne, sondern auch wichtig als Nachweis für die Einhaltung des Mindestlohns.
Für die Aufzeichnungspflicht bei Minijobs gelten im Grunde dieselben Regelungen wie bei der Aufzeichnung von Vollzeitarbeitsstunden. Erfasst werden müssen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit und dadurch die entsprechende Arbeitsdauer.
Die Aufzeichnung muss spätestens 7 Tage nach dem Tag der erbrachten Leistung stattfinden. Ein sinnvoller Vorgang ist hier die digitale Zeiterfassung. Beispielsweise mit der timeCard. Dadurch findet die Aufzeichnung in Realzeit statt. So ist die Aufzeichnung direkt erledigt, wenn die Arbeitszeit erfasst wird.
Die Aufzeichnungen müssen für mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Zur Sicherheit sollte die Aufbewahrung aber auf vier Jahre erweitert werden, da die Sozialversicherung nach den Zeitnachweisen fragen könnte und diese eine Prüfung rückwirkend für vier Jahre vornehmen darf.
Einen kleinen Unterschied zu den Aufzeichnungspflichten beim Vollzeitjob gibt es bei den Minijobs: Handelt es sich ausschließlich um eine mobile Tätigkeit, müssen Start- und Endzeit nicht aufgezeichnet werden. Dann reicht lediglich die Arbeitsdauer. Mobile Tätigkeiten sind Jobs, bei denen die Mitarbeiter nicht an einen Beschäftigungsort gebunden sind und sich die Arbeitszeit selbst einteilen können. Beispiele dafür sind das hybride Arbeiten und die Gleitzeit.
Welche Regelungen gelten für Minijobs?
Ein Minijob unterliegt einer Verdienstgrenze oder eine Zeitgrenze. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für private beziehungsweise haushaltsnahe Minijobs.
Die Unterscheidung von gewerblicher und haushaltsnaher Tätigkeit ist wichtig für die Versicherung. Bei einem Minijob in einem Privathaushalt sind die Abgaben für Arbeitgeber geringer und es gibt gewisse Steuervorteile.
Haushaltsnahe Tätigkeiten sind alltägliche Arbeiten wie Kochen, Putzen oder Gartenarbeit und andere Haushaltsarbeiten. Es gehören aber auch die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Menschen und Tieren dazu.
Handelt es sich bei den Minijobbern im Haushalt um enge Familienangehörige, besteht keine Aufzeichnungspflicht durch den Arbeitgeber.
Zudem gibt es eine gewisse Unterscheidung zwischen kurzfristigen Minijobs und Minijobs auf einer 520-Euro-Basis.
Ein kurzfristiger Minijob ist eine Beschäftigung, die nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres dauern darf. Wie hoch das Gehalt ist, ist dabei unerheblich. Es handelt sich um eine rein zeitliche Begrenzung.
Der Minijob für 520,00 Euro hingegen zieht die Grenze beim Gehalt. Wie der Name schon sagt, liegt diese Grenze bei 520,00 Euro monatlich (bis Oktober 2022 waren es 450,00 Euro). Wie viele Arbeitsstunden ein Minijobber im Monat leisten darf, hängt vom Stundenlohn ab. Bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro dürfen es höchstens 43,333 Stunde im Monat sein. Liegt der Stundenlohn höher, werden die Stunden im Monat entsprechend weniger.
Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn. Der Stundensatz darf also nicht unter den vorgegebenen 12,00 Euro liegen.
Fazit
Auch für den Minijob gelten die Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit. Dabei gibt es nur geringe Unterschiede zu den Regelungen bei Vollzeitjobs. Die sichere Variante ist ein digitales Zeiterfassungssystem. Die timeCard ist ein einfaches System, mit dem sich die Arbeitszeit von Minijobs simpel erfassen und aufzeichnen lässt.