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Minutengenaue Zeiterfassung: Pflicht in Deutschland?

Inhaltsverzeichnis

Ist minutengenaue Zeiterfassung in deutschen Unternehmen verpflichtend oder muss man es damit nicht so genau nehmen? Das Arbeitszeitgesetz (ArbZg) hat genaue Regelungen dazu.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Stunden und Minuten

Grundlegend ist klar, dass jedes Unternehmen in Deutschland (und der EU) zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet ist. Die genauen Regelungen legt unter anderem das Arbeitszeitgesetz fest. Allerdings gibt weder im Arbeitszeitgesetz noch im Arbeitsschutzgesetz oder in einem Gerichtsurteil die klare Formulierung, dass die Arbeitszeit minutengenau erfasst werden muss.

Trotzdem ist durch die Angaben im ArbZg klar ersichtlich, dass es nicht reicht, ausschließlich die Arbeitsstunden zu ermitteln. Das ArbZg gibt vor, dass Sie als Unternehmer die „tägliche Arbeitszeit“ Ihrer Angestellten erfassen müssen.

Da sich die „tägliche Arbeitszeit“ nicht alleine in Stunden bemessen lässt, muss also entsprechend eine minutengenaue Zeiterfassung stattfinden. Das wird ziemlich deutlich, wenn wir uns die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung einmal genauer anschauen. Dann zeichnen sich vor allem zwei Gründe ab, warum die Zeiterfassung auf die Minute genau erfasst werden muss.

Warum muss die Arbeitszeit minutengenau erfasst werden?

Die zwei Gründe für die minutengenaue Arbeitszeiterfassung ergeben sich aus den weiteren Regelungen und Gesetzen zur Erfassung der Arbeitszeit. Auch wenn die Verpflichtung zur Zeiterfassung auf die Minute nirgendwo konkret ausformuliert ist, gibt es andere Formulierungen, die diese Verpflichtung deutlich machen.

Die „tägliche Arbeitszeit“ im Arbeitszeitgesetz

Unter „täglicher Arbeitszeit“ versteht das ArbZg nicht die für gewöhnlich angesetzten acht Arbeitsstunden von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Stattdessen geht es um die exakt geleistete Arbeitszeit.

Jetzt könnte man sagen, dass es ja nicht auf die ein oder andere Minute ankommt, wenn die Schicht nach acht Stunden endet, aber das sieht das Gesetz anders. Denn nur wenige Minuten können sich in der Masse schnell zu weiteren Arbeitsstunden ausweiten. Einfach gerechnet ergeben fünf Tage, an denen nur zwölf Minuten mehr gearbeitet wird als vorgesehen bereits eine zusätzliche Arbeitsstunde.

Diese zusätzliche Arbeitsstunde muss entsprechend vergütet werden. Das geht aber nur, wenn sie auch erfasst wird. Deshalb ist die minutengenaue Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Die Einhaltung der Pausenzeiten

Im vierten Paragrafen schreibt das Arbeitszeitgesetz Pausenzeiten auf Minutenbasis vor. Hier sind die Minuten auch klar ausformuliert.

Eine Pause muss mindestens fünfzehn Minuten dauern. Bei einer Arbeitszeit über sechs Stunden müssen mindestens dreißig Minuten für die Pausen eingeräumt werden. Beträgt die Arbeitszeit über neun Stunden, sind es fünfundvierzig Minuten.

Da hier die Minuten genau festgelegt sind und eine Pause jeweils mindestens fünfzehn Minuten dauern muss, muss auch die Arbeitszeiterfassung minutengenau vorgenommen werden. Wo sollte sonst die Pause hineinpassen, wenn diese nicht genau eine Stunde dauert?

Fazit

Die minutengenaue Zeiterfassung muss in jedem Unternehmen, das der Arbeitszeiterfassungspflicht unterliegt, umgesetzt werden. Die Gründe dafür ergeben sich vor allem aus dem Arbeitszeitgesetz und den darin enthaltenen Regelungen für die Arbeitszeiterfassung.

Die Umsetzung ist aber kein großes Problem, da moderne Zeiterfassungssysteme die Arbeitszeit automatisch minutengenau aufzeichnen.

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