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Raucherpausen während der Arbeitszeit

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Das Thema „Rauchen“ ist mittlerweile allgegenwärtig. Was in den 1970ern gang und gäbe war und nicht mal für eine Diskussion am Stammtisch gereicht hätte, wird heute richtigerweise eingehend diskutiert. Es gibt diejenigen, die dagegen sind, es gibt diejenigen, die dafür sind, es gibt diejenigen, denen es egal ist und dann noch alles dazwischen. Dementsprechend wichtig ist das Thema auch am Arbeitsplatz und vor allem bezogen auf die Arbeitszeit.

Raucherpausen und das Gesetz

Für Raucherpausen gibt es keine direkte gesetzliche Regelung. Weder im Arbeitsrecht noch im Arbeitszeitgesetz sind feste Vorgaben zu finden, wie mit Raucherpausen verfahren werden muss. Somit liegt es im Grunde also im Ermessen des Arbeitgebers, welche Regeln bezüglich des Rauchens im Unternehmen gelten.

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Raucherpausen haben. Arbeitgeber müssen diese also nicht erlauben.

Allerdings besteht ein grundsätzliches Recht auf Ruhepausen für alle Arbeitnehmer laut dem Arbeitszeitgesetz. Bei einer Arbeitsdauer von bis zu 9 Stunden, stehen Arbeitnehmern mindestens 30 Minuten Ruhezeiten zu. Bei über 9 Stunden erhöht sich diese Zeit auf 45 Minuten.

Sofern diese Ruhezeiten nicht konkret festgelegt sind, können diese beispielsweise für Raucherpausen genutzt werden. Die Ruhezeiten beziehungsweise Pausen sind schließlich frei gestaltbar von den Arbeitnehmern. Ob diese dann rauchen oder nicht, kann niemand vorschreiben.

Allerdings ist es natürlich erlaubt, das Rauchen im Unternehmen selbst grundsätzlich zu untersagen. In den meisten Unternehmen ist das heutzutage auch der Fall. Dann muss die Zigarette draußen geraucht werden.

Es gibt aber auch Betriebe, die für die Raucher extra Zimmer einrichten, in denen sie ihre Raucherpausen verbringen können. Das sind separate Räume mit verschließbarer Tür, damit der Rauch nicht in den Rest der Firma gelangt.

Ist Rauchen Arbeitszeit oder Pause?

Der Name verrät es eigentlich schon: Raucherpausen gelten als Pausen und nicht als Arbeitszeit. Allerdings gibt es zu diesem Aspekt immer wieder Diskussionen und es ist nicht so klar geregelt, wie hier beschrieben.

Rein gesetzlich ist eine Raucherpause eine Pause. Das bedeutet vor allem, dass während dieser Zeit der Unfallschutz durch den Arbeitgeber nicht greift.

Allerdings bedeutet das auch, dass Raucher jedes Mal aus- und wieder einstempeln müssen, wenn Sie eine Raucherpause einlegen. Dabei unterliegen solche kurzen Pausen eigentlich einer Sonderregelung, wie sie beispielsweise bei Toilettengängen zu finden ist. Diese müssen nicht als Pause behandelt werden, gelten aber auch nicht als Arbeitszeit. Trotzdem werden sie als solche bezahlt, einfach, weil dafür nicht jedes Mal die Arbeitszeit in der Arbeitszeiterfassung pausiert wird.

Im Gegensatz zum Toilettengang handelt es sich beim Rauchen hingegen aber nicht um ein Grundbedürfnis. Hier kommen wir also schnell in einen Zwiespalt: Der Toilettengang betrifft jeden. Rauchen hingegen tun nur die Raucher.

Ein Kaffee und eine Zigarette

Es ist ein wenig wie mit dem Kaffeetrinken. Die Unterhaltung an der Kaffeemaschine mit der Kollegin ist keine Arbeitszeit. Trotzdem wird sie meistens als solche erfasst. Aber nicht jeder trinkt Kaffee und hält sich demnach nicht an der Kaffeemaschine auf. Genauso gibt es zahlreiche Nichtraucher, die mit dem Thema nichts zu tun oder eine ganz andere Meinung dazu haben.

Grundsätzlich gilt eigentlich, dass für die Raucherpause ausgestempelt werden muss. Es handelt sich offiziell um eine Pause und die wird nicht bezahlt. Es liegt aber am Arbeitgeber selbst, wie wichtig ihm das ist. Wenn er der Meinung ist, dass Raucherpausen kein Problem sind, dann ist das so. Wenn er vorschreibt, dass dafür ausgestempelt werden muss oder gar ein Rauchverbot ausspricht, dann müssen sich Arbeitnehmer daran halten.

Mitarbeiter, die sich über die Regelungen hinwegsetzen, müssen mit einer Abmahnung rechnen.

Allerdings sollte klar sein, wie diese Regelungen aussehen. Gerade bei einem nicht klar definierten Thema wie diesem, sollte es innerhalb des Unternehmens deutliche Regelungen geben, die auch vertraglich festgelegt sind. Wie diese aussehen, muss der Arbeitgeber entscheiden.

Fazit

Raucherpausen sind laut dem Gesetz eindeutig Pausen. Als solche müssen sie eigentlich auch erfasst werden. Eine Vergütung für Pausen gibt es nicht, also wird diese Zeit nicht bezahlt. Allerdings dürfen Arbeitgeber selbst entscheiden, wie strikt sie diese Regelungen durchsetzen oder ob sie mit dem Thema sehr locker umgehen. Im besten Fall beziehen sie das Personal mit in solche Entscheidungen ein. Schließlich gibt es auch die Nichtraucher, die sich ebenfalls vertreten fühlen wollen.