Das Sabbatical stammt als Begriff aus den USA. Es bezeichnet einen Sonderurlaub für Arbeitnehmer, der besonders lang ist. Während des Sabbaticals zahlt der Arbeitgeber weiterhin ein reduziertes Gehalt. Im deutschsprachigen Raum spricht man bei Sabbatical meist vom Sabbatjahr. Der Zeitraum muss aber nicht zwingend ein Jahr betragen.
Besteht ein Anspruch auf ein Sabbatical?
Beim Sabbatical – oder Sabbatjahr – handelt es sich um alle Formen von längerer Abwesenheit. Diese Abwesenheit wird zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart. Während eines Sabbaticals bekommen Arbeitnehmer weiterhin einen Teil des Gehalts. Durch diese drei Faktoren definiert sich das Sabbatical.
Eine Ausnahme ist ein langer, unbezahlter Urlaub, der ebenfalls mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist und nachdem eine Rückkehr in den Job bereits vertraglich festgehalten ist.
Man kann also sagen, dass ein Sabbatical eine Form des Sonderurlaubs oder eine besondere Art von Freistellung ist. Dabei wird Arbeitszeit durch Freizeit ersetzt. Das kann beispielsweise über ein Zeitkonto geschehen, auf dem Arbeitszeit angespart wird, die dann durch ein Sabbatical ausgeglichen wird.
Ein Anspruch auf ein Sabbatical besteht aus rechtlicher Sicht nicht. Allerdings ist das Sabbatjahr mit fortlaufender Bezahlung im öffentlichen Dienst explizit festgelegt. Abseits davon, werden Sabbatical vor allem in großen Unternehmen zumindest in Betracht gezogen oder können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fest im Vertrag stehen Regelungen dazu aber eher nicht.
Das Sabbatical in der Praxis
Zuerst wird eine Ansparphase eingeleitet. Das ist eine Phase, in der ganz normal gearbeitet wird, aber ein reduziertes Gehalt gezahlt wird. Das nicht gezahlte Gehalt wird dann in der zweiten Phase, der Freistellung, weitergezahlt, ohne dass gearbeitet wird.
Die Länge des Sabbaticals ist individuell vereinbar. Es ist auch möglich, kürzere Freistellungen nach diesem Prinzip zu behandeln. In der Regel handelt es sich aber um längere Auszeiten.
Bei dieser Form des Sabbatjahres ist der Arbeitnehmer weiterhin über den Arbeitgeber versichert. Falls das Sabbatical allerdings für Reisen genutzt wird, muss unter Umständen eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Die ist nicht über den Arbeitgeber geregelt.
Das ist nicht nur im öffentlichen Dienst möglich. Allerdings muss selbst herausgefunden werden, ob das Unternehmen, bei dem man arbeitet, offen für diese Form der langfristigen Freistellung ist oder nicht. Alternativ kann es auch sein, dass Unternehmen nur einen unbezahlten Urlaub anbieten, nach dem die Rückkehr in den Job garantiert ist.
Handelt es sich um einen unbezahlten Urlaub, sieht die Situation aber insgesamt ein wenig anders aus. Dann gibt es weder geminderte Gehaltszahlungen noch sind Arbeitnehmer über den Arbeitgeber weiterhin versichert.
Bei der Rückkehr in den Job sind in der Regel keine großen Hürden zu beachten. Normalerweise sind alle Regularien bereits im Vorfeld festgelegt worden. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer darüber im Klaren sein, dass sich während längeren Abwesenheiten Dinge im Unternehmen verändern können. Positionen werden neu besetzt, Mitarbeiter befördert, Abläufe optimiert und so weiter. Es ist deshalb sinnvoll, den Wiedereinstieg ein wenig vorzubereiten, indem man sich über Veränderungen im Unternehmen informiert. Ein Anruf bei einem Arbeitskollegen kann da bereits helfen.
Fazit
Das Sabbatical oder auch Sabbatjahr ist in der Regel eine langfristige Freistellung, bei der weiterhin zumindest ein Teil des Gehalts gezahlt wird. Im öffentlichen Dienst ist es direkt geregelt, aber auch in anderen Branchen kann es angeboten werden. Ein rechtlicher Anspruch auf das Sabbatical besteht grundsätzlich nicht. Die Regelungen müssen mit dem Arbeitgeber separat verhandelt werden. Da es keine direkte gesetzliche Grundlage dafür gibt, können Dauer, Zeitpunkt, Gehalt oder Regularien für die Rückkehr in den Job frei zwischen den Parteien ausgehandelt werden.