Bei der Altersteilzeit wird das Entgelt, aber auch die Rentenversicherung aufgestockt. Dafür muss aber ein Antrag gestellt werden. Der Staat gewährleistet spezielle steuerliche Privilegien auf die Altersteilzeit, damit die finanziellen Einbußen gering bleiben. Wie genau die Altersteilzeit funktioniert und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Kosten der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ist ein besonderes Arbeitszeitmodell, das dazu gedacht ist, einen fließenden Übergang von der Berufstätigkeit in den Ruhestand zu gewährleisten, ohne die Altersvorsorge direkt zu gefährden. Statt also direkt aus der Vollzeit in den Ruhestand zu gehen, wird die Arbeitszeit vor der Rente bereits verringert.
Damit die Altersteilzeit in Anspruch genommen werden darf, muss sie für mindestens 3 Jahre beantragt werden. Für die Gesamtlaufzeit gilt eine Dauer von höchstens 6 Jahren.
Damit die finanziellen Einbußen für Arbeitnehmer in der Altersteilzeit nicht zu hoch sind, müssen Arbeitgeber das Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken. Dadurch wird verhindert, dass Arbeitnehmer durch die weniger gewordenen Stunden direkt in finanzielle Schwierigkeiten geraten und die Altersvorsorge getilgt wird. Dazu gehören auch die Beiträge in der Rentenversicherung, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer in der Altersteilzeit zu mindestens 80 Prozent übernehmen müssen.
Was erstmal nach großen Nachteilen für Arbeitgeber klingt, ist aber eigentlich ein Vorteil. Denn die Prozentsätze sind so angelegt, dass die Kosten für Arbeitgeber trotzdem geringer bleiben als bei einer weiteren Vollzeitbeschäftigung des Mitarbeiters in der Altersteilzeit.
Außerdem lässt sich so ein fließender Übergang, auch im Unternehmen schaffen. Mitarbeiter in Altersteilzeit können neue Angestellte direkt einarbeiten und so alle wichtigen Informationen und Wissensstände weitergeben.
Arbeitnehmer in der Altersteilzeit hingegen kommen besser in den Ruhestand, da sie Zeit haben, sich an die vermehrte Freizeit zu gewöhnen.
Die Modelle der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit kann in verschiedenen Modellen umgesetzt werden. Dabei ist der Individualität im Grunde keine Grenze gesetzt. Man unterscheidet aber erstmal zwischen zwei Modellen der Altersteilzeit:
Das Gleichverteilungsmodell funktioniert wie der Name schon sagt so, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers in der Altersteilzeit kontinuierlich reduziert wird. Das läuft über die Dauer eines bestimmten Zeitraums, bis es in den Ruhestand geht.
Beispielsweise könnte bei einer Laufzeit der Altersteilzeit von 3 Jahren, der Arbeitgeber im ersten Jahr statt 8 Stunden nur noch 4 Stunden pro Schicht machen. Im zweiten Jahr wird die Stundenzahl pro Schicht dann auf 3 Stunden reduziert und im dritten Jahr sind es noch 2 Stunden.
Alternativ ist es auch möglich, die Arbeitstage zu reduzieren. Statt an 5 Tagen in der Woche arbeitet der Arbeitnehmer in der Altersteilzeit dann zum Beispiel jedes Jahr einen Tag weniger.
Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird hingegen die Arbeitszeit vorerst gar nicht reduziert, um dann an einem zuvor bestimmten Zeitpunkt freigestellt zu werden. In dieser Freistellungsphase wird das Gehalt dann weiterhin bezahlt.
Die Modelle sind auch frei miteinander kombinierbar, sodass Reduzierung der Arbeitszeit und Freistellungsphase vorausgeplant werden können. Sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig werden, lassen sich aus diesen beiden Modellen alle möglichen Konstellationen gestalten. Wichtig ist dabei natürlich, dass die minimalen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Diese Vorgaben sind allerdings sehr überschaubar. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Es sei denn, es handelt es sich um Tarifverträge oder besondere Vereinbarungen im Betrieb, die dieses Modell in den Regelungen des Unternehmens selbst verankert haben.
Seitens des Arbeitnehmers müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Altersteilzeit genutzt werden darf. Das 55. Lebensjahr muss vollendet sein und in den letzten 5 Jahren muss der Arbeitnehmer für mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig gewesen sein.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss in der Altersteilzeit um mindestens die Hälfte reduziert werden. Das gilt auch für Mitarbeiter in Teilzeit. Und die Altersteilzeit muss bis zum Renteneintritt durchgezogen werden.
Minijobs oder andere geringfügige Beschäftigungsmodelle werden bei der Altersteilzeit nicht berücksichtigt.
Fazit
Die Altersteilzeit hat Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der fließende Übergang gelingt nicht nur privat, sondern auch im Unternehmen. Damit das nach Plan verläuft, müssen nur die minimalen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.