Überstunden können ein heikles Thema sein. Die gesetzlichen Regelungen für Überstunden sind zwar eindeutig, lassen aber auch einen gewissen Spielraum offen. Deshalb wirft das Thema immer wieder Fragen auf. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Überstunden.
Was sind Überstunden?
Von Überstunden spricht man dann, wenn mehr Zeit gearbeitet wird, als vertraglich vereinbart wurde. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag ein übliches 8-Stunden-Arbeitsverhältnis festgelegt ist, eine Schicht aber diese 8 Stunden überschreitet. Pausen werden dabei nicht eingerechnet. Es muss sich also bei Überstunden um konkrete Arbeitszeit handeln.
Der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit
Bei Überstunden wird gerne auch von der sogenannten Mehrarbeit gesprochen. Diese Begriffe sind aber nicht synonym. Während es sich bei Überstunden um eine zeitliche Überschreitung der zuvor vertraglich festgelegten Arbeitszeit handelt, geht es bei Mehrarbeit um eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit, die maximal geleistet werden darf.
Diese Maximalarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt und liegt bei 48 Stunden pro Woche. Dabei müssen auch Pausen und Ruhezeiten zwischen Schichten berücksichtigt werden.
Bei den Überstunden liegt die gesetzlich vorgeschriebene Grenze bei einer durchgehenden Arbeitszeit von 10 Stunden. Länger darf also keine Schicht gehen. Unter Berücksichtigung der Maximalarbeitszeit im Arbeitsrecht dürfen diese 10 Stunden aber natürlich höchsten an 4 Tagen die Woche stattfinden, denn am fünften Tag würde die Grenze von 48 Stunden pro Woche überschritten.
So werden Überstunden vergütet
Eine der wichtigsten Fragen vieler Arbeitgeber rund um die Überstunden ist, ob Überstunden zwingend ausgezahlt werden müssen oder ob man Überstunden auch sozusagen in Freizeit umfunktionieren darf.
Grundsätzlich gilt laut dem Arbeitsrecht, dass Überstunden ausbezahlt werden müssen. Es ist also nicht ohne weiteres möglich, Überstunden einfach in Freizeit für die Mitarbeiter umzuwandeln.
Dabei gibt es aber Ausnahmen oder besser gesagt vertragliche Übereinstimmungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden können. Wird im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Arbeitgeber bei Bedarf Überstunden durch einen Freizeitausgleich abbauen kann, gilt dies im Arbeitsrecht als rechtens. Umgekehrt gilt es ebenfalls, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, die Überstunden als Freizeitausgleich abzubauen.
Für den Fall einer Kündigung gibt es im Arbeitsvertrag ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten. Es kann festgelegt werden, dass die übrigen Überstunden ausgezahlt werden müssen. Es ist aber auch möglich, die Überstunden in Urlaub umzuwandeln. Der Arbeitnehmer darf in dem Fall das Unternehmen bei einer Kündigung dementsprechend früher verlassen, ohne einen Einfluss auf sein Gehalt.
Wenn Überstunden verordnet werden dürfen
Es gibt ein paar Fälle, in denen es Arbeitgebern erlaubt ist, Überstunden zu verordnen und die Mitarbeiter dieser Forderung nachkommen müssen. Dabei handelt es sich in der Regel um zuvor vertraglich festgelegte Regelungen.
Im Arbeitsvertrag beispielsweise gibt es normalerweise eine Überstundenklausel, in der genau festgelegt ist, wie viele Überstunden der Arbeitgeber verordnen darf. Natürlich muss dabei immer das Arbeitsrecht beachtet werden.
Bei Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, bestimmt dieser mit über die Überstunden im Unternehmen. Die Überstundenregelung wird dann von Arbeitgeber und Betriebsrat beschlossen. Sie tritt aber nur in Kraft, wenn die Arbeitnehmer dem zustimmen.
Im Tarifvertrag sind die Überstundenregelungen basierend auf der jeweiligen Branche geregelt. Der Tarifvertrag gibt also direkt vor, wie viele Überstunden Arbeitgeber verordnen dürfen.
Übrigens dürfen Arbeitnehmer keine Überstunden machen, wenn diese nicht vom Arbeitgeber verordnet oder zumindest im Vorfeld gebilligt wurden. Auf freiwillige Überstunden besteht also kein Anspruch auf eine Auszahlung.
Diese Auszahlung muss mit keinem Überstundenzuschlag einhergehen. Ist im Arbeitsvertrag kein Überstundenzuschlag festgelegt, werden Überstunden mit dem vertraglich vereinbarten Stundengehalt vergütet.
Fazit
Die Regelungen für Überstunden sind auf den ersten Blick komplex, aber im Grunde recht klar geregelt. Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen zu Überstunden bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, damit es hinterher nicht zu Missverständnissen kommt. Dabei müssen vor allem die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden.